Komplexe Erbsache

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Walter M?ller
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Registriert: 04.06.2016, 14:08

Komplexe Erbsache

Beitrag von Walter M?ller » 04.06.2016, 14:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in einer für mich komplexen Erbschaftsangelegenheit einige Fragen.
Die Situation ist wie folgt:
Elternteil 1 & 2 sind zu gleichen Anteilen Besitzer von 4 Grundstücken und 1 darauf befindlichen Haus.
Sie haben 3 Kinder. Kind 1 ist ist 100% Invalide und geistig schwerst behindert und Sachwalter ist Kind 3.
Großeltern sind keine vorhanden. Kind 3 hat ihrerseits 2 Kinder und einen Gatten. Kind 1 und Kind 2 sind Singles ohne Nachkommen.

Anno 2000 "regeln" die Eltern Ihre Nachfolge mit der Zielsetzung Kind 1:
Kind 3 wird Sachwalter von Kind 1, dass in einer entsprechenden Versorgungseinrichtung gut betreut ist.
Kind 2 und Kind 3 werden per Schenkungsurkunde je 2 Grundstücke geschenkt, bzw. Kind 2 das darauf befindliche Haus.
Den Eltern wird Wohnrecht auf Lebenszeit gewährt und es besteht ein Veräußerungsverbot solange die Eltern leben.
Die Kinder 2 und 3 verzichten in den Schenkungsurkunden auf Ihre Pflichtteile.

Anno 2016 stirbt ein Elternteil.
Das Gericht entzieht (lt. mündl. Auskunft des verbleibenden Elternteils!) dem Kind 3 die Sachwalterschaft für Kind 1 in der Angelegenheit der Nachlassverwaltung und setzt einen Notar als Sachwalter ein.

Meine Frage(n):
1) Kann der noch lebende Elternteil in irgendeiner Art und Weise auf das Verlassenschaftsverfahren in welcher Form auch immer gerarteten Einfluss nehmen?
2) Wer informiert wen wann in so einem Verfahren?
3) Fallen die Grundstücke und Immobilie noch in den Nachlass des verstorbenen Elternteils, da sie ja bereits vor 6 Jahren verschenkt wurden?
4) Wie wird der Nachlass berechnet, wenn 50 % der ehemaligen (!) Besitzer noch leben und das Objekt nach wie vor nutzen?
5) Muss Kind 2 dem Kind 1 jetzt und überhaupt zwingend (!) einen Pflichtteil auszahlen und v. a. WER hat davon Profit, wenn Kind 1 geschäftsunfähig ist! Oder wird das Verfahren erst nach dem Tod von Elternteil 2 gesamthaft abgewickelt?
6) Muss Kind 2 dem verbleibenden Elternteil einen Pflichtteil auszahlen?
7) Wie berechnen sich die evtl. zu zahlenden Pflichtteile?
8) Wenn Kind 2 zahlungsunfähig ist (kein Liquidvermögen, die Immobilie kann nicht veräußert werden): Was geschieht dann bzw. welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Kind2? (Kind 2 ist ferner Auslandsösterreicher).

Vielen Dank
Walter



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