Wenn man sich bei einem Online-Meinungsforschungsportal mehrfach registriert hat, weil man irrtümlich geglaubt hat, es würde sich um zwei unterschiedliche Marktforschungsportale handeln, und bereits an Umfragen teilgenommen, bei beiden Profilen eine entsprechende Punkteanzahl erworben und dadurch Gutscheine (oder auch Bargeld) ausgezahlt bekommen hat, hat man sich dann strafbar gemacht?
Danke im Voraus!
Strafbar durch Mehrfachregistrierung?
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- Registriert: 28.05.2016, 17:52
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