Servitutsweg nur im Kaufvertrag des Vorbesitzers
Verfasst: 24.05.2016, 09:18
Hallo,
Meine Frau und Ich haben letztes Jahr am 01.06.2015 eine Liegenschaft erworben wo unser Wohnhaus und ein Nebengebäude darauf steht, dieses Nebengebäude wurde als Lagerraum für Holz / Werkstatt genutzt und wird auch weiterhin so genutzt.
Es führt direkt eine Strasse zu dem Nebengebäude und dies ist auch die einzigste Zufahrt um es nutzen zu können(ausser zu Fuss über das eigene Grundstück), diese Strasse wurde aber verkauft(bevor wir gekauft haben) und der aktuelle Besitzer hat uns aufmerksam gemacht, dass er es nur duldet, dass wir seine Strasse benutzen dürfen.
Ich habe mit den Vorbesitzern unserer Liegenschaft gesprochen und diese haben mir den damaligen Kaufvertrag von 1971 zukommen lassen wo festgehalten wurde, dass die Zufahrt zum Grundstück über diesen Servitutsweg, eine Gemeindestrasse und einen Aufschliessungsweg erfolgt.
Festzuhalten hierbei ist, dass das Nebengebäude nur über diesen Servitutsweg möglich ist.
Dieser Servitutsweg wurde aber nie ins Grundbuch eingetragen.
Aber fest steht, dass der Weg laufend genutzt wurde, auch als der neue Besitzes des Weges diesen asphaltiert hat. Er hat schon damals gesagt, dass er es nur duldet.
Das Problem ist der Besitzer ist selber Rechtsanwalt und hat uns nun ein Schreiben vorgelegt in dem er schreibt, dass es keine wie immer geartete Dienstbarkeit, insbesondere auch kein wie immer geartetes Wegerecht besteht.
Natürlich haben wir das nicht unterschrieben.
Meine Frage ist nun, hat der Servitustweg Gültigkeit (ausserbücherlich),
Kann ich hier auf Erfolg hoffen wenn ich den Servitut einklage?
Danke
Meine Frau und Ich haben letztes Jahr am 01.06.2015 eine Liegenschaft erworben wo unser Wohnhaus und ein Nebengebäude darauf steht, dieses Nebengebäude wurde als Lagerraum für Holz / Werkstatt genutzt und wird auch weiterhin so genutzt.
Es führt direkt eine Strasse zu dem Nebengebäude und dies ist auch die einzigste Zufahrt um es nutzen zu können(ausser zu Fuss über das eigene Grundstück), diese Strasse wurde aber verkauft(bevor wir gekauft haben) und der aktuelle Besitzer hat uns aufmerksam gemacht, dass er es nur duldet, dass wir seine Strasse benutzen dürfen.
Ich habe mit den Vorbesitzern unserer Liegenschaft gesprochen und diese haben mir den damaligen Kaufvertrag von 1971 zukommen lassen wo festgehalten wurde, dass die Zufahrt zum Grundstück über diesen Servitutsweg, eine Gemeindestrasse und einen Aufschliessungsweg erfolgt.
Festzuhalten hierbei ist, dass das Nebengebäude nur über diesen Servitutsweg möglich ist.
Dieser Servitutsweg wurde aber nie ins Grundbuch eingetragen.
Aber fest steht, dass der Weg laufend genutzt wurde, auch als der neue Besitzes des Weges diesen asphaltiert hat. Er hat schon damals gesagt, dass er es nur duldet.
Das Problem ist der Besitzer ist selber Rechtsanwalt und hat uns nun ein Schreiben vorgelegt in dem er schreibt, dass es keine wie immer geartete Dienstbarkeit, insbesondere auch kein wie immer geartetes Wegerecht besteht.
Natürlich haben wir das nicht unterschrieben.
Meine Frage ist nun, hat der Servitustweg Gültigkeit (ausserbücherlich),
Kann ich hier auf Erfolg hoffen wenn ich den Servitut einklage?
Danke