Seite 1 von 1

Erbe

Verfasst: 17.05.2016, 17:03
von ree12
Ich bin pflichtteilberechtigt, habe aber vor 25 Jahren ein Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen, welches ich verkauft habe. Wird das dem Nachlass hinzugerechnet?

Verfasst: 17.05.2016, 21:41
von lexlegis
Ja gemäß § 785 Abs 1 ABGB auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten.

Gemäß § 785 Abs 3 letzter Satz ABGB bleiben nur Schenkungen an einen nicht Pflichtteilberechtigten unberücksicht, wenn sie früher als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden.