Rechnung Europe REG Services Ltd. / AN-Meldung GmbH erhalten

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Dr.Harald
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Rechnung Europe REG Services Ltd. / AN-Meldung GmbH erhalten

Beitrag von Dr.Harald » 12.05.2016, 15:56

Wie kann ich nach VOLLSTRECKUNG der Europe REG Services Ltd. (RECHNUNG) AN-MELDUNG GmbH für die Portalnutzung von www.gewerbe-meldung.de mein Geld zurück bekommen????
Guten Tag.
Ich habe dummer Weise ein Angebot der Europe REG Services Ltd. aus Malta unterschrieben und einige Zeit später eine Rechnung von der AN-Meldung GmbH aus Leipzig inkl. (3 Wochen später) eine Mahnung erhalten! Nachdem ich keine Zahlung gelseistet habe und alle anfechtungsgründe für einen solchen Vertrag vorgebracht habe erhielt ich lediglich eine Mitteilung, dass das Deutsche GEsetz hier kein Gültigkeit findet und auch das BGH Urteil nichts aussagen würde. Es gelte melatesisches Recht und danach haben die Herrschaften der ERS (gewereb-meldung.de) einfach Recht.
Der letzte Brief den ich von der ERS oder besser der AN-Maldung GmbH. Hier bin ich darauf hingewisen worden das bei Nichtzahlung der BEtrag gerichtlich geltend gemacht werden würde....
Und in der Tat. Nach ungefähr 6 Wochen erhielt ich einen Brief von einem maltesischem Gericht mit einer Ladung zum Termin!!!!!!! Natürlich habe ich meinen Rechtsanwalt bezahlt und ihn gebeten den Termin für mich warzunehmen... Leider musste ich dann noch einen zusätzlichen Rechtsanwalt aus Malta bezahlen, da die AMtssprache Maltesich ist!!! TOLLE SACHE!!!
Die Verhandlung hat dann vor ca. 6 Wochen auf Malta stattgefunden und wir habe o Ton: MIT PAUCKEN UND TROMPETEN VERLOREN!!!!

-> Es handele sich um CASE-LAW!!!! Das bedeutet wenn es noch keine Gesetz diesbezüglich gibt aber der Richter einmal zu Gunsten eines Unternehmens (Europe REG Services Ltd) www.gewerbe-meldung.de entschieden hat, wird dieser auch nicht mehr anders entscheiden das da CASE-LAW bedeutet das es jetzt gesetzlich verankert ist!!!!

Jetzt stand gestern der Gerichtsvollzieher vor meiner Laden Eingangstür und hat mit meinen Mitarbeitern gesprochen und nach mir gefragt. Da es ein unhaltbarer und geschäftsschädigender Vorgang ist wenn Gerichtsvollzieher im Laden aufschlagen, habe ich den Gerichtsvollzieher bezahlt!!!!!
Jetzt meine Frage... Wie bekomme ich das Geld vom Gerichtsvollzieher jetzt am schnellsten wieder zurück??????????
Bitte um eine zeitnahe Antwort!

:roll:



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 12.05.2016, 20:58

Gerichtsstand Malta. Gott, wie kann man nur einen solchen Vertrag abschließen.... Immer wieder wird davor gewarnt.
Der gerichtliche Exekutionstitel ist rechtskräftig und vollstreckbar und da Malta Mitglied der EU ist, werden Sie rechtlich kaum Möglichkeiten haben.
Vom Gerichtsvollzieher bekommen Sie überhaupt nichts zurück, der ist nur Exekutionsorgan des Gerichtes und nicht Ihr Vertragspartner.
Ich gehe davon aus, dass diese dubiose GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat? Was sagt der Rechtsanwalt dazu?

Vielleicht wissen die Kollegen eine Lösung.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 15.05.2016, 15:56

Klassischer Fall von gefaktem Forumseintrag um andere User weiss zu machen, dass die Forderung zu Recht besteht und daher viele einzahlen.

SOLCHE FIRMEN KLAGEN NICHT. FALLEN SIE NICHT AUF DIESEN GEFAKTEN EINTRAG REIN!!!!

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 15.05.2016, 16:08


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