Hallo!
Folgender Fall. Erstberatung bei einem Anwalt, der auf Nachfrage bezüglich seiner Kosten keine konkrete Antwort gegeben hat bzw. geben wollte. Auch auf nochmalige Nachfrage nicht. Hat sich dann in das Thema eingearbeitet und 1(!) E-Mail verfasst, in dem er noch lediglich weitere Fragen beantwortet haben wollte. Wir haben direkt auf das E-Mail uns höflich bedankt und um Rechnungslegung für die Beratung gebeten. Nun hat sich der Anwalt 6 Stunden zu einer Gesmatsumme von 2500 EUR verrechnet!?
Das ist ja meiner Meinung nach nicht mehr nur unseriös, sondern schon eher kriminell, insbesondere hinsichtlich des bewussten Verschweigens seines Stundensatzes.
Gibt es Obergrenzen, was ein Anwalt für eine Beratung verlangen darf? Was kann man jetzt tun? Ich persönlich würde mich ja darauf berufen wollen, dass er die Preisauskunft verweigert hat und ich ihm jetzt quasi einen seriösen Stundensatz vorschlagen darf, oder was kann man gegen so eine kriminelle Machenschaft unternehmen? Anwaltskammer?
Danke und LG, flipsns
Anwalt verweigerte Preisauskunft und verlangt nun Unsumme
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Vielleicht gilt §879 ABGB , aber frag doch lieber bei der Anwaltskammer nach.
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