Nothilfe
Verfasst: 29.04.2016, 23:56
Hallo,
Vor fast genau einem Monat spielte sich Folgendes in einer Diskothek ab. Ich (18 ) war mit meiner Schwester (15) unterwegs. Von weitem sah ich, dass ein Mädchen (17) meine Schwester schlug und an den Haaren zog. Daraufhin rannte ich sofort hin und zog das Mädchen ebenfalls an den Haaren, um sie von meiner Schwester wegzureissen. Da dies nicht half schlug ich ihr ins Gesicht. Sie lies los und meine Schwester rannte weg. Ich drehte mich um und wollte weggehen. Das Mädchen wollte wahrscheinlich auf mich los gehen, woraufhin ein Freund von mir der alles beobachtete nochmal auf sie einschlug. Wir gingen nachhausse und haben gehört das das Mädchen ins Krankenhaus fuhr --> Nasenprellung. Nun hab ich heute eine Vorlaudung zur Polizei bekommen. Grund: Körperverltzung.
Nun meine Frage. Womit kann ich rechnen. War meine Handlung gerechtfertigt? Sollte ich mir einen Verteidiger besorgen.
Meine Schwester hatte außer einem blauen Augen und Kratzer im Gesicht und am Hals nichts. Das ganze ist verheilt jedoch sind Fotos vorhanden. Beweise dafür das das Mädchen meine schwester schon davor bedrohte übers Handy haben wir nicht. Jedoch Zeugen dafür. Auch bei der eigentlichen Tat waren mehrere Zeugen anwesend.
Vor fast genau einem Monat spielte sich Folgendes in einer Diskothek ab. Ich (18 ) war mit meiner Schwester (15) unterwegs. Von weitem sah ich, dass ein Mädchen (17) meine Schwester schlug und an den Haaren zog. Daraufhin rannte ich sofort hin und zog das Mädchen ebenfalls an den Haaren, um sie von meiner Schwester wegzureissen. Da dies nicht half schlug ich ihr ins Gesicht. Sie lies los und meine Schwester rannte weg. Ich drehte mich um und wollte weggehen. Das Mädchen wollte wahrscheinlich auf mich los gehen, woraufhin ein Freund von mir der alles beobachtete nochmal auf sie einschlug. Wir gingen nachhausse und haben gehört das das Mädchen ins Krankenhaus fuhr --> Nasenprellung. Nun hab ich heute eine Vorlaudung zur Polizei bekommen. Grund: Körperverltzung.
Nun meine Frage. Womit kann ich rechnen. War meine Handlung gerechtfertigt? Sollte ich mir einen Verteidiger besorgen.
Meine Schwester hatte außer einem blauen Augen und Kratzer im Gesicht und am Hals nichts. Das ganze ist verheilt jedoch sind Fotos vorhanden. Beweise dafür das das Mädchen meine schwester schon davor bedrohte übers Handy haben wir nicht. Jedoch Zeugen dafür. Auch bei der eigentlichen Tat waren mehrere Zeugen anwesend.