Exekution!

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Exekution!

Beitrag von JUSLINE » 31.01.2006, 12:08

Kurze Einleitung:



Ich wurde von einem Rechtsanwalt vertreten in der Sache Alimente.

Nach der Verhandlung bekam ich von ihm eine Rechnung ausgestellt, die so hoch war das ich sofort ein Ratenansuchen stellte.

Dies aber wurde mir von Seiten des Rechtsanwaltes nicht genehmigt, mit der Begründung: verkaufen sie doch ihr Fahrzeug oder gehen sie zu ihre Eltern!



Ich versuchte weiterhin konntakt mit dem Rechtsanwalt zu bekommen aber ergebnislos.

Ich blieb stur und versuchte weiterhin um ein Ratenansuchen.



Ich arbeitete in dieser zeit auf einer Tankstelle, wo mein Vater Pächter war.

In kurzer zeit kam auch schon ein Antrag auf Gehaltspfändung.

Mein Vater konnte mit der Drittschuldnererklärung nichts anfangen und rief darauf den zuständigen Rechtspfleger an, um sich die nötige Information einzuholen.



Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger, was mit der Aufforderung zu tun hätte, wurde Ihm mitgeteilt, er möge die Drittschuldnererklärung ausgefüllt und an die Betreibende Partei übermitteln, was er auch tat.

Aufgrund der Drittschuldnerklärung war ich mit einem geringfügigen Einkommen bei zwei Sorgepflichtigen Kindern beschäftigt und es ergab sich somit vorerst kein pfändungsfreies Einkommen.



Ungeachtens dieser Situation wurde gegen meinen Vater die Drittschuldnerklage erhoben und ein Zahlungsbefehl erlassen. Nach Zustellung des Zahlungsbefehles hat wiederum mein Vater

Beim zuständigen Rechtspfleger angerufen, um nachzufragen was dies solle.

Der Rechtspfleger hat ihm darauf die Mitteilung gemacht, aus Sicht des Bezirksgerichtes sei alles erledigt und er möge sich mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.



Mein Vater hat dann dies (so wie Ich) , mehrfach und wiederholt versucht, telefonisch den Anwalt zu kontaktieren, um die Sache aufzuklären und es wurde uns von seiner Sekretärin auch Rückrufe zugesagt.

Da mein Vater in rechtlichen Angelegenheiten unversiert ist und überdies in jener Zeit durch einen brutalen Überfall die Tankstelle aufgelöst hat, konnte es passieren, dass er die Frist zur Erhebung des Einspruches versäumt hat und somit der Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen ist.



Mein Vater wurde nun ein Zahlungsbefehl über die gesamte Summe, sowie Schadenersatz und Gewährleistungsanspruch, in Rechnung gestellt.



Da nun mein Vater nach dem Überfall, keiner Tätigkeit nachkommen kann, hat er sofort mit Rechtlicher Unterstützung um eine Ratenzahlung angesucht. Dies wurde nun auch genehmigt und wird seither auch bezahlt.



Nach kurzer Zeit bekomme nun auch ich wieder über die Gesamtsumme (auf die mein Vater verurteilt wurde und ich natürlich in seinen Namen die Raten zahle) einen Antrag auf Exekutionsverfahren.

Es wurde nun das Fahrzeug gepfändet, das eigentlich noch meinen Bruder gehört, da ich mit ihm einen Ratenzahlung ausmacht und dies erst ein drittel bezahlt ist, wo wir auch in den Kaufvertrag eine Klausel stehen haben; bleibt bis zur vollkommenen Zahlung, Eigentum des Verkäufers!

Nun meine frage:



Ist diese verhalten, seitens des Rechtsanwaltes legitim?



Kann der Rechtsanwalt, nach einen Gerichtlichen urteil (Zahlung), die Gesamtsumme auch bei mir einklagen?



Kann das Fahrzeug, was eigentlich immer noch meinen Bruder gehört pfänden?



m.f.g mischak






Grupo1
Beiträge: 43
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Exekution!

Beitrag von Grupo1 » 02.02.2006, 12:04

> Kurze Einleitung:

>

> Ich wurde von einem Rechtsanwalt vertreten in der Sache Alimente.

> Nach der Verhandlung bekam ich von ihm eine Rechnung ausgestellt, die so hoch war das ich sofort ein Ratenansuchen stellte.



Muss keine Raten akzeptieren.



> Dies aber wurde mir von Seiten des Rechtsanwaltes nicht genehmigt, mit der Begründung: verkaufen sie doch ihr Fahrzeug oder gehen sie zu ihre Eltern!

>

> Ich versuchte weiterhin konntakt mit dem Rechtsanwalt zu bekommen aber ergebnislos.

> Ich blieb stur und versuchte weiterhin um ein Ratenansuchen.

>

> Ich arbeitete in dieser zeit auf einer Tankstelle, wo mein Vater Pächter war.

> In kurzer zeit kam auch schon ein Antrag auf Gehaltspfändung.

> Mein Vater konnte mit der Drittschuldnererklärung nichts anfangen und rief darauf den zuständigen Rechtspfleger an, um sich die nötige Information einzuholen.

>

> Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger, was mit der Aufforderung zu tun hätte, wurde Ihm mitgeteilt, er möge die Drittschuldnererklärung ausgefüllt und an die Betreibende Partei übermitteln, was er auch tat.

> Aufgrund der Drittschuldnerklärung war ich mit einem geringfügigen Einkommen bei zwei Sorgepflichtigen Kindern beschäftigt und es ergab sich somit vorerst kein pfändungsfreies Einkommen.

>

> Ungeachtens dieser Situation wurde gegen meinen Vater die Drittschuldnerklage erhoben und ein Zahlungsbefehl erlassen. Nach Zustellung des Zahlungsbefehles hat wiederum mein Vater

> Beim zuständigen Rechtspfleger angerufen, um nachzufragen was dies solle.

> Der Rechtspfleger hat ihm darauf die Mitteilung gemacht, aus Sicht des Bezirksgerichtes sei alles erledigt und er möge sich mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

>

> Mein Vater hat dann dies (so wie Ich) , mehrfach und wiederholt versucht, telefonisch den Anwalt zu kontaktieren, um die Sache aufzuklären und es wurde uns von seiner Sekretärin auch Rückrufe zugesagt.

> Da mein Vater in rechtlichen Angelegenheiten unversiert ist und überdies in jener Zeit durch einen brutalen Überfall die Tankstelle aufgelöst hat, konnte es passieren, dass er die Frist zur Erhebung des Einspruches versäumt hat und somit der Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen ist.

>

> Mein Vater wurde nun ein Zahlungsbefehl über die gesamte Summe, sowie Schadenersatz und Gewährleistungsanspruch, in Rechnung gestellt.

>

> Da nun mein Vater nach dem Überfall, keiner Tätigkeit nachkommen kann, hat er sofort mit Rechtlicher Unterstützung um eine Ratenzahlung angesucht. Dies wurde nun auch genehmigt und wird seither auch bezahlt.

>

> Nach kurzer Zeit bekomme nun auch ich wieder über die Gesamtsumme (auf die mein Vater verurteilt wurde und ich natürlich in seinen Namen die Raten zahle) einen Antrag auf Exekutionsverfahren.



Der Betreibende kann gegen alle Schuldner vorgehen, darf aber nciht mehr kassieren, als ihm -insgesamt- zusteht.



> Es wurde nun das Fahrzeug gepfändet, das eigentlich noch meinen Bruder gehört, da ich mit ihm einen Ratenzahlung ausmacht und dies erst ein drittel bezahlt ist, wo wir auch in den Kaufvertrag eine Klausel stehen haben; bleibt bis zur vollkommenen Zahlung, Eigentum des Verkäufers!



Hier könnten Sie allenfalls versuchen, mit einer Exscindiereungsklage vorzugehen.



> Nun meine frage:

>

> Ist diese verhalten, seitens des Rechtsanwaltes legitim?



In rechtlicher Hinsicht ja, ....

>

> Kann der Rechtsanwalt, nach einen Gerichtlichen urteil (Zahlung), die Gesamtsumme auch bei mir einklagen?



Er klagt ja nicht, weil Urteil hat er ja schon eines, sondern er benützt das Urteil, um im Wege der Zwangsvollstreckung (=Exekution) sein Geld zu bekommen, solange bis er Kapital, Zinsen und Kosten hat, dann muss (sollte) er das Ex-Verfahren einstellen.

>

> Kann das Fahrzeug, was eigentlich immer noch meinen Bruder gehört pfänden?



Wenn Sie das Fahrzeug im Gewahrsam haben, kann und muss der Exekutor das Auto pfänden, Sie könnten aber mit der Exsc.(siehe oben) versuchen, das Auto "frei" zu bekommen.

>

> m.f.g mischak

>

>

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

www.grupo.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 25 Gäste