Hallo,
ich dürfte einen bzw mehrere Verträge betrunken unterschrieben haben.
Habe ich das Recht diese Verträge einzusehen? und folgedessen diese zu annulieren weil ich nicht ganz bei Sinnen war?
Freu mich auf Antworten!
LG
Vertrag unterschrieben
Als Vertragspartner haben Sie natürlich das Recht, diese Verträge einzusehen. Waren Sie im Zeitpunkt des Abschlusses tatsächlich betrunken (Beweis), dann liegt ein sog. Wurzelmangel vor. D.H., die Verträge sind mit absoluter Nichtigkeit behaftet. Stellen Sie allerdings fest, dass Sie diese Verträge auch im nüchternen Zustand geschlossen hätten, so gelten diese weiter.
Ich nehme an Sie haben sich aus eigenem Verschulden betrunken. Anders: wenn Ihnen jemand Drogen unbemerkt ins Glas tut.
In diesem Fall wäre auch § 1307 ABGB interessant, wenn Ihr Kontrahent dadurch zu Schaden kommt, dass Sie die im Rausch getroffene Abmachung nicht einhalten wollen und ihm aus diesem Umstand zum Beispiel ein Aufwand (Bestellung von Material USW) entstanden ist.
In diesem Fall wäre auch § 1307 ABGB interessant, wenn Ihr Kontrahent dadurch zu Schaden kommt, dass Sie die im Rausch getroffene Abmachung nicht einhalten wollen und ihm aus diesem Umstand zum Beispiel ein Aufwand (Bestellung von Material USW) entstanden ist.
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