Arbeitsunfall verursacht - wirklich fahrlässig?

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McGee
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Arbeitsunfall verursacht - wirklich fahrlässig?

Beitrag von McGee » 04.04.2016, 13:11

Hallo zusammen!
Ich hab unglücklicherweise einen Arbeitsunfall verursacht. Ich bin erst seit 2 Wochen in der Firma beschäftigt. Auf dem Weg zur Mittagspause musste ich bei einer Maschine vorbei, wo mein direkter Vorgesetzter (und auch technischer Leiter ausserdem Freelancer) auf einen Schlitten stand. Er hat mich aufgefordert mit ihm im Handbetrieb langsam nach vor zu fahren. Nachdem ich zögerte forderte er mich noch 2x auf zu drücken. (Dafür gibts Zeugen)
Da er mein Vorgesetzter ist hab ichs schließlich gemacht und bin ca.40cm nach vor gefahren. Durch das ruckartige stehenbleiben ist er irgendwie gestolpert und ist mit dem Kopf gegen einen Stahlträger. Er hat jetzt eine Kopfverletzung und ich logischerweise eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das alles tut mir wirklich sehr leid. Ich hab keine Sicherheitsunterweisung im Betrieb erhalten und auch keine richtige Unterweisung an der Maschine erhalten. Meine Frage wäre ob man mir wegen der Umstände wirklich Fahrlässigkeit vorwerfen kann?



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 04.04.2016, 22:08

Guten Tag!

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Chef sich dem Risiko, dass etwas schief gehen kann, teilweise schon bewusst ausgesetzt hat, wenn er einen nicht in diesem Bereich versierten Arbeiter, der keine Einschulung bezüglich der ihm aufgetragenen gefährlichen Tätigkeit hatte- was der Chef sicher auch wusste- dazu anweist diese Tätigkeit vorzunehmen und es verabsäumt sich ordentlich festhalten bzw. zu sichern, insbesondere da solche Bremsmanöver, die ein ruckartiges Stehenbleiben des Fahrzeuges zur Folge haben, nicht ausgeschlossen werden können, womit der Chef hätte rechnen müssen.

Ihre zumutbare Sorgfaltspflicht, welche einzuhalten gewesen wäre, lag im Aufklären des Chefs, dass Sie nicht versiert im Umgang mit der Maschine waren. Hätte Ihnen doch das mulmige Gefühl bereits Hinweis genug sein müssen, den Chef zumindest darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie es sich noch nicht zutrauen. Da Sie, es unterlassen haben den Chef über diesen Umstand aufzuklären, würde ich das als objektive Sorgfaltswidrigkeit gemäß § 6 Abs 1 StGB deklarieren.

In Betracht käme der Strafausschließungsgrund gemäß § 88 Abs 2 Z 1 StGB, sofern die Tat nur eine fahrlässige KV nach § 88 Abs 1 StGB war. Grobe Fahrlässigkeit nach § 88 Abs 3 StGB ist auszuschließen.

Meines Erachtens lassen unter Umständen auch die bewusste und gewollte Eigengefährdung des Chefs und die unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen (Helm, Festhalten USW) den Risikozusammenhang entfallen. In diesem Fall wird Ihnen der Erfolg (Verletzung des Chefs) nicht objektiv zugerechnet und Sie sind straflos.

Zivilrechtlich wird eine Teilschuld zu bejahen sein (§§ 1295, 1325, 1304 ABGB)

Es kommt Ihnen auch das Dienstnehmerhaftungsprivileg gemäß § 2 Abs 1 DHG zu Gute.

MfG
lexlegis

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