kostenvoranschlag für nicht-reparieren
Verfasst: 04.04.2016, 11:23
Werte Forengemeinde!
Es gibt in Wien einen Reparaturdienst für ältere Elektronik, der 39 Euro für einen KostenVoranschlag verlangt. Dort habe ich meinen ca. 6 Jahre alten Video-DVD-Apparat hingebracht, mit dem Ergebnis, daß sie ihn nicht reparieren könnten, weil eine Plantine defekt sei. Und haben die 39 Euro natürlich einbehalten.
Jetzt habe ich bei einem anderen Reparaturdienst (Vertretung von der Marke-Kontakt in Deutschland erfragt-also nicht einfach zu finden) angerufen und diese sagten, sie könnten das Gerät vermutlich reparieren. Kostet aber auch 39 Euro KoVo.
Falls der zweite Reparaturdienst das Gerät reparieren kann, kann ich dann vom ersten Reparaturdienst das Geld für den KoVo zurückfordern?
Es ist ja nicht meine Schuld, wenn beim ersten Reparaturdienst die Leute technisch mögliche Reparaturen nicht durchführen können.
MFG
Silvia
Es gibt in Wien einen Reparaturdienst für ältere Elektronik, der 39 Euro für einen KostenVoranschlag verlangt. Dort habe ich meinen ca. 6 Jahre alten Video-DVD-Apparat hingebracht, mit dem Ergebnis, daß sie ihn nicht reparieren könnten, weil eine Plantine defekt sei. Und haben die 39 Euro natürlich einbehalten.
Jetzt habe ich bei einem anderen Reparaturdienst (Vertretung von der Marke-Kontakt in Deutschland erfragt-also nicht einfach zu finden) angerufen und diese sagten, sie könnten das Gerät vermutlich reparieren. Kostet aber auch 39 Euro KoVo.
Falls der zweite Reparaturdienst das Gerät reparieren kann, kann ich dann vom ersten Reparaturdienst das Geld für den KoVo zurückfordern?
Es ist ja nicht meine Schuld, wenn beim ersten Reparaturdienst die Leute technisch mögliche Reparaturen nicht durchführen können.
MFG
Silvia