versicherte Retoure weg - Kostenerstattung an Händler?
Verfasst: 29.03.2016, 18:26
hallo,
vielleicht kann mir jemand hier eine Auskunft geben uzw. wurde Ende Dezember 2015 ein Paket (versichert) durch die Deutsche Post an den Händler retourniert. Es gab auch keinen Retourenaufkleber vom Händler, sondern nur eine Retourenadresse für Deutschland auf der Rückseite der Rechnung, wohin Retouren (Pakete) zu senden sind. Nun hat jedoch der Postbeamte das Paket fälschlicherweise als Brief frankiert, anstatt als Paket, obwohl es eindeutig ein Paket ist. Das Einschreiben kostete trotzdem 6,75, das Porto wurde selbst getragen. Der Fehler wurde aber erst zu spät bemerkt. Die Sache betrifft meinen Vater und er wohnt in Österreich, jedoch unweit der Grenze und er hat es daher in D retourniert (national), da auch der Händler in D ist.
Im Jänner kam dann eine Zahlungserinnerung des Händlers, woraufhin dann mitgeteilt wurde, dass ja das Paket längst retourniert wurde. Da hat sich herausgestellt, dass keine Retoure angekommen war. Daraufhin habe ich eine Nachforschung bei der Dt. Post veranlasst. Diese wurde jedoch erst beim 2. Mal nachfragen erledigt, das erste Mal wurde es einfach nicht gemacht lt. Auskunft des Mitarbeiters, er wüsste nicht, warum. Nach ca. zwei Monaten kam dann ein Schreiben der Dt. Post, der "Brief" wäre verschwunden und unauffindbar. Am Ende war die Dt. Post nur bereit, den Brief Haftungswert von 25 Euro zzgl. 3,60 Portowert zu erstatten, obwohl es sich eigentlich um ein Paket handelt. Der Kaufbetrag beläuft sich jedoch auf 119,10 und ist somit deutlich höher.
Da sich die Dt. Post ja rechtlich abgesichert hat und ein Einspruch auch keinen Erfolg hat, lautet meine Frage nun, ob der Händler meinem Vater gegenüber Anspruch auf vollen Schadenersatz hat, obwohl aber das Paket versichert retourniert wurde. Dazu muss ich noch sagen, dass laut Nachforschung die Sendung "nicht zugestellt" werden konnte, jedoch aus dem Schriftverkehr mit dem Händler erwähnt wurde, man würde nur Pakete dort annehmen. Es war aber doch ein Paket, nur als Brief versichert aufgegeben (aus Versehen). Müsste dem Händler das nicht egal sein, als was es versendet wurde?
Muss mein Vater nun dem Händler die restliche Kaufsumme von 90,50 inkl. den 25 Erstattungskosten der Dt. Post erstatten? Oder ist mein Vater auf der rechtlich sicheren Seite und muss den Betrag nicht erstatten, da er versichert retourniert hat und muss der Händler diesen Wert als Verlust abschreiben?
wäre über eine Auskunft sehr dankbar,
mfg
vielleicht kann mir jemand hier eine Auskunft geben uzw. wurde Ende Dezember 2015 ein Paket (versichert) durch die Deutsche Post an den Händler retourniert. Es gab auch keinen Retourenaufkleber vom Händler, sondern nur eine Retourenadresse für Deutschland auf der Rückseite der Rechnung, wohin Retouren (Pakete) zu senden sind. Nun hat jedoch der Postbeamte das Paket fälschlicherweise als Brief frankiert, anstatt als Paket, obwohl es eindeutig ein Paket ist. Das Einschreiben kostete trotzdem 6,75, das Porto wurde selbst getragen. Der Fehler wurde aber erst zu spät bemerkt. Die Sache betrifft meinen Vater und er wohnt in Österreich, jedoch unweit der Grenze und er hat es daher in D retourniert (national), da auch der Händler in D ist.
Im Jänner kam dann eine Zahlungserinnerung des Händlers, woraufhin dann mitgeteilt wurde, dass ja das Paket längst retourniert wurde. Da hat sich herausgestellt, dass keine Retoure angekommen war. Daraufhin habe ich eine Nachforschung bei der Dt. Post veranlasst. Diese wurde jedoch erst beim 2. Mal nachfragen erledigt, das erste Mal wurde es einfach nicht gemacht lt. Auskunft des Mitarbeiters, er wüsste nicht, warum. Nach ca. zwei Monaten kam dann ein Schreiben der Dt. Post, der "Brief" wäre verschwunden und unauffindbar. Am Ende war die Dt. Post nur bereit, den Brief Haftungswert von 25 Euro zzgl. 3,60 Portowert zu erstatten, obwohl es sich eigentlich um ein Paket handelt. Der Kaufbetrag beläuft sich jedoch auf 119,10 und ist somit deutlich höher.
Da sich die Dt. Post ja rechtlich abgesichert hat und ein Einspruch auch keinen Erfolg hat, lautet meine Frage nun, ob der Händler meinem Vater gegenüber Anspruch auf vollen Schadenersatz hat, obwohl aber das Paket versichert retourniert wurde. Dazu muss ich noch sagen, dass laut Nachforschung die Sendung "nicht zugestellt" werden konnte, jedoch aus dem Schriftverkehr mit dem Händler erwähnt wurde, man würde nur Pakete dort annehmen. Es war aber doch ein Paket, nur als Brief versichert aufgegeben (aus Versehen). Müsste dem Händler das nicht egal sein, als was es versendet wurde?
Muss mein Vater nun dem Händler die restliche Kaufsumme von 90,50 inkl. den 25 Erstattungskosten der Dt. Post erstatten? Oder ist mein Vater auf der rechtlich sicheren Seite und muss den Betrag nicht erstatten, da er versichert retourniert hat und muss der Händler diesen Wert als Verlust abschreiben?
wäre über eine Auskunft sehr dankbar,
mfg