Hallo
Folgende Situation:
Ich habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit eine Software "erfunden" die nun mein Arbeitgeber als Patent anmeldet. Der Vorbescheid ist schon positiv im Haus.
Gibt es hier für mich eine gesetzliche Regelung einer Entschädigung odgl.?
Besten Dank, Thomas
Frage zu Patentantrag
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
es besteht nach § 8f PatG ein Anspruch auf eine angemessene besondere Vergütung; es ist eine, über das Dienstverhältnis hinausgehende gesetzliche Erfolgsbeteiligung; zur Ermittlung der Bemessung gibt es mehrere Methoden, wobei dies entsprechend komplex ist; hier wird es im Zweifelsfall entsprechende Gutachten brauchen. Am besten docken Sie einmal bei der AK an, ob die weiterhelfen können.
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