EBAY
Verfasst: 27.01.2006, 12:12
Hallo,
Ich habe ein Problem mit der rechtlichen Grundlage im I-Net.
Speziell ziele ich auf Ebay an. Ich habe einen Artikel ersteigert und bekam nicht die gewünschten Daten des Verkäufers. Erst nach 2 Wochen meldete er sich bei mir mit der Aussage wenn ich binnen 1 Woche nicht Zahle leitet er rechtliche schritte ein. Der Artikel stammt aus Deutschland und somit gilt die deutsche Rechtslage.
In wie weit bin ich belangbar????
Kann er rechtliche schritte bei einem nicht kauf einleiten ???
Bitte um dringende Hilfe
DANKE
Jürgen
Ich habe ein Problem mit der rechtlichen Grundlage im I-Net.
Speziell ziele ich auf Ebay an. Ich habe einen Artikel ersteigert und bekam nicht die gewünschten Daten des Verkäufers. Erst nach 2 Wochen meldete er sich bei mir mit der Aussage wenn ich binnen 1 Woche nicht Zahle leitet er rechtliche schritte ein. Der Artikel stammt aus Deutschland und somit gilt die deutsche Rechtslage.
In wie weit bin ich belangbar????
Kann er rechtliche schritte bei einem nicht kauf einleiten ???
Bitte um dringende Hilfe
DANKE
Jürgen