EBAY

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JUSLINE
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EBAY

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2006, 12:12

Hallo,

Ich habe ein Problem mit der rechtlichen Grundlage im I-Net.



Speziell ziele ich auf Ebay an. Ich habe einen Artikel ersteigert und bekam nicht die gewünschten Daten des Verkäufers. Erst nach 2 Wochen meldete er sich bei mir mit der Aussage wenn ich binnen 1 Woche nicht Zahle leitet er rechtliche schritte ein. Der Artikel stammt aus Deutschland und somit gilt die deutsche Rechtslage.

In wie weit bin ich belangbar????

Kann er rechtliche schritte bei einem nicht kauf einleiten ???



Bitte um dringende Hilfe



DANKE

Jürgen






Gene
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RE: EBAY

Beitrag von Gene » 27.01.2006, 14:20

Also ich würde sogar sagen, dass der Erfüllungsort (Warenübernahme) für diesen User hier in Österreich wäre und er Dich daher hier klagen müsste.

Hast Du jetzt schon bezahlt ?




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JUSLINE
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RE: EBAY

Beitrag von JUSLINE » 28.01.2006, 19:02

Hallo,



nein ich habe noch nicht bezahlt.

Das ganze war so....



....vor ca. 3 Wochen ersteigerte ich den Artikel "XY". Ich bekam ordnungsgemäß das

Mail das ich den Artikel erworben habe. In dieser Mail fehlten aber sämtliche Zahlungsangaben um den erworbenen Artikel zu bezahlen. Letzte Woche aber kam plötzlich ein Mail von dem Verkäufer worin stand das ich binnen 1 Woche zahlen müsse sonst würde er mich anklagen.

Jetzt ist mir eben unklar welche rechtlichen schritte er gegen mich anwenden kann.



Mit freundlichen Grüßen



Und Danke



Jürgen




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