gefährliche Bedrohung / Verleumdung

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Ma43_
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gefährliche Bedrohung / Verleumdung

Beitrag von Ma43_ » 06.03.2016, 00:48

Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie um eine Information bzw. Auskunft.

Bei Streitigkeiten mit dem Bekannten meiner Mutter hat dieser mich gefährlich bedroht. (Er bringt mich um, verletzt mich etc.).

Dazu ist es gekommen, weil ein Streit zwischen meiner Mutter und der Person im Gange war - und ich mich in diesen Streit eingemischt habe. Meine Mutter hat die Person auch aufgefordert, die Wohnung zu verlassen, aber die Person hat nicht folge geleistet. Ich hatte stets nur die Absicht, keine Eskalation herbei zu rufen und die Lage zu bereinigen.

Deshalb habe ich die Polizei kontaktiert, diese aber nur mit Widerwillen erschienen ist und " keine Zeit für einen Kindergarten habe". Die Beamten haben die Person aus der Wohnung geführt und mich dazu aufgefordert, am kommenden Montag auf den Posten zu kommen. Ein Beamter kennt die Person bzw. ist mit ihr "befreundschaftet", weshalb man mir gleich gesagt hat, ich sollte keine Anzeige machen, wegen möglicher Verleumdung und Gerichtsverfahren. Auch war die Person, als die Polizei eingetroffen ist sehr ruhig, woraufhin der Polizist meinte: "dass er keine Eskalation vorfand". Generell war die Hilfsbereitschaft und Höflichkeit der Beamten mir gegenüber sehr gedämpft.

Die Drohungen wurden definitiv ausgesprochen und ich habe 2 Zeugen, die anwesend waren, trotzdem frage ich mich jetzt, ob ich im Recht bin, denn der Polizist hat mir nicht den Anschein gemacht?

Die Person war zu dem Zeitpunkt alkoholisiert, außerdem ist die Person an diesem Wohnort gemeldet, aber kaum anwesend (nur schlafen, da sie sonst Obdachlos wäre).
Auch hat sie schon zuvor mit der Polizei zu tun gehabt.

Ich bin volljährig, 20 Jahre und noch Schüler, mache dieses Jahr die Matura und werde anschließend ausziehen.

Vielen, vielen Dank!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.03.2016, 14:40

Guten Tag!

Sie sollten eine Anzeige direkt bei der StA (§ 80 Abs 1 StPO) machen und auch auf eine mögliche Befangenheit des ermittelnden Polizeibeamten hinweisen (§ 47 Abs 1 Z 3 StPO).

Eine Drohung mit dem Umbringen ist laut Rechtsprechung auch im Affekt als gefährliche Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB zu werten, wenn sie mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde, das Opfer dadurch in Furcht und Unruhe zu versetzen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

Für Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB müssten Sie den anderen WISSENTLICH falsch verdächtigen (einen Hund antun wollen) und so der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzen. Da Sie Belastungszeugen haben, sollte es nicht so weit kommen, dass Sie deswegen angeklagt werden.

MfG
lexlegis

Ma43_
Beiträge: 2
Registriert: 06.03.2016, 00:44

Beitrag von Ma43_ » 07.03.2016, 22:12

Vielen Dank lexlegis, mit Ihrer Auskunft haben Sie mir Klarheit gegeben und enorm weitergeholfen.

Es stellt sich nun eine weitere Frage und ich erbitte nochmals Ihre Hilfe.

Kann man die Person, die am Wohnsitz gemeldet ist, aber in keinem Vertrag der Wohnung angeführt ist, weder Miete zahlt und sich dort nicht aufhält, "zwangsmäßig" aus der Wohnung abmelden ?

Vielen Dank

MfG

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