Gemeinderatswahl Tirol ( Koppeln)

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danunt
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Gemeinderatswahl Tirol ( Koppeln)

Beitrag von danunt » 04.03.2016, 13:42

Habe zum koppeln eine Frage??

2 Listen koppeln,

Liste A erhält durch die Koppelung(Reststimmen der Liste B) 6 Mandate
Liste B erhält 0 Mandate


Darf das so sein oder müsste Liste B zumindest ein Mandat machen um Reststimmen an Liste A abgeben zu können????

Denn in diesem Fall handelt es sich ja theoretisch nicht um Reststimmen denn
Liste B hat ja kein Mandat erhalten??


Danke



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 06.03.2016, 16:51

Reststimmen bleiben bei der Ermittlung der Wahlzahl unberücksichtigt. Durch die Koppelung soll aus solchen sonst verlorene Stimmenresten noch ein Mandat gewonnen werden können. Dies wäre bei einem einzelnen Wahlvorschlag jedenfalls nicht der Fall.
Bei der ersten Ermittlung sind die gekoppelten Wahlvorschläge daher als ein (1) Wahlvorschlag zu behandeln und die Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate anhand der Wahlzahl zu ermitteln.
Auf welche der Wählergruppe dieses Mandat dann entfällt, ergibt sich aus der im zweiten Verfahren ermittelten Wahlzahl. Es kann - wie in Ihrem Beispiel - daher durchaus sein, dass die Liste B auch trotz Koppelung kein Mandat erhält, die Liste A jedoch ein zusätzliches, welches sie ohne Koppelung sonst nicht erhalten hätte. Ob die Reststimmen von Liste B den Ausschlag gegeben haben ist unbedeutend.

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