Frage zu Testamentserstellung (diverse Fragestellungen)
Verfasst: 04.03.2016, 12:45
Hallo zusammen, ich wende mich mit einer Frage an euch bei der ich trotz intensiver Suche im Internet nicht wirklich schau geworden bin.
Vermutlich auch deshalb weil ich die richtige fachliche Bezeichung dafür nicht kenne.
Im Wesentlichen geht es in meinem Fall um 4 Fragen zu einem Testament.
Ich möchte euch den Fall mal kurz schildern.
Person A und Person B sind beides Kinder von Person C/D. Ich soll jetzt als Laie Person C/D bei einem Testamententwurf unterstützen und habe folgende Fragen (Laut Auskunft des Rechtsanwaltes von Person C/D ist in seinem Fall ein selbstverfasstes handschriftliches Testament die beste und billigste Variante – wobei der Anwalt nach Erstellung gerne bereit ist noch einen Kostenlosen Blick auf das Dokument zu machen). Ich möchte dennoch gleich ein praktikables Ergebnis abliefern, daher meine Fragen.
Das Testament soll im Wunsche von Person C/D zu Gunsten Person A ausfallen – Hintergründe unten. Wichtig noch zu wissen, dass Person B als auch ihr Ehemann dauerhaft im EU Ausland wohnen.
1. Der Ehemann von Person B hat vor ca. 15 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und Person C/D für eine Einmalzahlung von ca. 30.000€ ein lebenslanges Wohnrecht darin gewährt.
Gibt es eine Möglichkeit nach dem Ableben von Person C/D für Person A einen Anspruch auf einen Teil dieser Einmalzahlung geltend zu machen – bzw. jetzt etwas das man diesbezüglich ins Testament schreiben könnte?
2. Auf Grund der Tatsache, dass der Ehemann von Person B nach Ableben die Eigentumswohnung wieder zu seiner Verfügung hat, verkaufen kann etc. und natürlich auch Person B davon profitiert, soll der gesamte Rest, Ersparnisse, KFZ, Einrichtung, etc. an Person A übergeben werden damit diese nicht völlig ohne Erbe dasteht. Wie geht man sowas an?
3. Kann sich Person A davor schützen für mögliche Folgekosten im Zuge der Wohnungsübergabe herangezogen zu werden. Räumung, möglicherweise Renovierung etc.?
4. Kann sich Person A davor schützen mögliche Pflegekosten von Person C/D zu übernehmen? Auch in Hinblick darauf, dass Person B im EU Ausland leben. Nicht das mögliche Pflegekosten dann ausschließlich bei Person A verbleiben auf Grund des Auslandsaufenthaltes von Person B + Ehemann.
Ich hoffe ich konnte meine Fragen halbwegs verständlich für euch stellen.
Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe, danke und schönes WE.
Vermutlich auch deshalb weil ich die richtige fachliche Bezeichung dafür nicht kenne.
Im Wesentlichen geht es in meinem Fall um 4 Fragen zu einem Testament.
Ich möchte euch den Fall mal kurz schildern.
Person A und Person B sind beides Kinder von Person C/D. Ich soll jetzt als Laie Person C/D bei einem Testamententwurf unterstützen und habe folgende Fragen (Laut Auskunft des Rechtsanwaltes von Person C/D ist in seinem Fall ein selbstverfasstes handschriftliches Testament die beste und billigste Variante – wobei der Anwalt nach Erstellung gerne bereit ist noch einen Kostenlosen Blick auf das Dokument zu machen). Ich möchte dennoch gleich ein praktikables Ergebnis abliefern, daher meine Fragen.
Das Testament soll im Wunsche von Person C/D zu Gunsten Person A ausfallen – Hintergründe unten. Wichtig noch zu wissen, dass Person B als auch ihr Ehemann dauerhaft im EU Ausland wohnen.
1. Der Ehemann von Person B hat vor ca. 15 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und Person C/D für eine Einmalzahlung von ca. 30.000€ ein lebenslanges Wohnrecht darin gewährt.
Gibt es eine Möglichkeit nach dem Ableben von Person C/D für Person A einen Anspruch auf einen Teil dieser Einmalzahlung geltend zu machen – bzw. jetzt etwas das man diesbezüglich ins Testament schreiben könnte?
2. Auf Grund der Tatsache, dass der Ehemann von Person B nach Ableben die Eigentumswohnung wieder zu seiner Verfügung hat, verkaufen kann etc. und natürlich auch Person B davon profitiert, soll der gesamte Rest, Ersparnisse, KFZ, Einrichtung, etc. an Person A übergeben werden damit diese nicht völlig ohne Erbe dasteht. Wie geht man sowas an?
3. Kann sich Person A davor schützen für mögliche Folgekosten im Zuge der Wohnungsübergabe herangezogen zu werden. Räumung, möglicherweise Renovierung etc.?
4. Kann sich Person A davor schützen mögliche Pflegekosten von Person C/D zu übernehmen? Auch in Hinblick darauf, dass Person B im EU Ausland leben. Nicht das mögliche Pflegekosten dann ausschließlich bei Person A verbleiben auf Grund des Auslandsaufenthaltes von Person B + Ehemann.
Ich hoffe ich konnte meine Fragen halbwegs verständlich für euch stellen.
Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe, danke und schönes WE.