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Eigentumswohnung/Vermietung

Verfasst: 03.03.2016, 23:07
von LeuErw
4 Eigentümer einer Eigentumswohnung (100 %) sind sich einig, dass sie verhindern wollen, dass die Eigentumswohnungen vermietet werden.
Damit dies aber auch für Rechtsnachfolger bindend ist möchte man das "irgendwie" ins Grundbuch verankern.
Die Frage ist:
a) ist das möglich
b) wie
c) wäre das im Falle einer Vermietung für den Mieter überhaupt bindend (immerhin hätte der einen gültigen Mietvertrag, da für den das Grundbuch ja nicht wirklich maßgeblich ist, oder?)

Verfasst: 04.03.2016, 08:12
von MG
Eine derartige Vereinbarung wäre meines Erachtens nach für Rechtsnachfolger nicht bindend und auch gegenüber den jetzigen Parteien dieser Vereinbarung de fakto unwirksam, weil es die Gültigkeit trotzdem abgeschlossener Mietverträge nicht berühren würde.

Verfasst: 04.03.2016, 10:36
von LeuErw
Danke!

Verfasst: 07.03.2016, 17:10
von Hubert Neubauer
Wie können 4 Personen ET einer ETW werden?

Verfasst: 07.03.2016, 17:24
von LeuErw
Es tut mir leid, die Frage war falsch formuliert.
Ein Haus bestehend aus 4 Eigentumswohnungen, alle 4 Eigentümer sind sich einig...

Verfasst: 21.03.2016, 19:14
von MeisterLampe2
Hubert Neubauer hat geschrieben:Wie können 4 Personen ET einer ETW werden?
In Form einer Gesellschaft......

Verfasst: 21.03.2016, 21:01
von LeuErw
Lieber Hubert,
das verstehe ich nicht?

Verfasst: 22.03.2016, 08:13
von MG
Es könnten z.B. 4 Personen eine Gesellschaft gründen (OG, KG, GmbH usw.) und dieses Gesellschaft wird dann Eigentümerin der Wohnung, womit - de fakto - 4 (natürliche) Personen über den Umweg der Gesellschaft Eigentümer der Wohnung wären. Hat aber nichts mit Ihrer eigentlichen Frage zu tun, bei der ohnedies klar war, was gemeint ist, bzw. Sie dies ja auch nochmals klar gestellt haben.

Verfasst: 22.03.2016, 09:28
von LeuErw
OK, danke