Grundbuchänderung Kosten/Eigenwert

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Peter pan4
Beiträge: 1
Registriert: 13.02.2016, 22:12

Grundbuchänderung Kosten/Eigenwert

Beitrag von Peter pan4 » 13.02.2016, 23:12

Hallo liebe Leute,

Ich bin neu hier und das ist mein erstes Posting.

Es geht um folgendes:

Meine Freundin und ich haben uns eine Eigentumswohnung auf Kredit gekauft und sind zu beiden gleichen Teilen im Grundbuch. Jetzt haben wir uns getrennt (waren nicht verheiratet) . Wir haben uns so geeinigt, dass sie in der Wohnung bleibt, und dafür auch den Kredit alleine übernimmt mit ihrem Vater als Bürge. Meine GB Anteile sollen zu ihr wandern.

Ich bin mittlerweile ausgezogen etc. aus dem Kredit raus. Bezüglich der Grundbuchanteile waren wir schon bei einem Notar und haben einen Vertrag unterschrieben.

Jetzt meine Frage: Die Überschreibung der Anteile auf sie, ist ja wieder mit Kosten verbunden (Steuern etc.). Muss ich zur Hälfte auch dafür aufkommen?

also ich habe gerade in dem Muster des Vertrages nachgesehen und da steht folgendes:

Elftens: KOSTEN ---------------------------------------------------------------------------------
Alle mit der Errichtung, allfälligen Genehmigung und grundbücherlichen Durchführung
dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren werden von der
Übernehmerin getragen, die auch den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt hat.

Würde das heissen ich müsste gar nichts mehr davon zahlen??? weil Übernehmerin der Anteile ist ja schließlich sie.

Wir haben mündlich zwar im Vorfeld ausgemacht, das wir uns die Umschreibungskosten teilen, allerdings haben wir so gut wie keinen Kontakt mehr -> sie lehnt es ab und ich bin ehrlich gesagt wenn ich nicht muss, nicht bereit die Summe zu zahlen 4000-5000€ wäre so ca die Hälfte der Kosten.

Den unterzeichneten Vertrag, bekomme ich noch zugeschickt. Hat sich aber meiner Meinung nach nichts gegenüber dem Muster (welches 1 Tag vor Unterzeichnung vom Notar per Mail geschickt wurde) verändert.

Bitte um Rat oder Meinungen ob ich in irgendeiner Weise dazu verpflichtet bin die Umschreibungskosten also GB Anteile an sie (Steuer, Einheitswert etc.) zu bezahlen.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 17.02.2016, 20:58

Wenn Sie eine Teilung mündlich vereinbart haben, warum schreiben Sie dann das Gegenteil in den Vertrag??

Der Vertrag ist klar formuliert: die Übernehmerin trägt alle Kosten!
Mündliche Nebenabreden gelten dann nicht, wenn im Vertrag ausdrücklich Schriftform vereinbart wurde.
Die einzige Steuer die auf Sie zukommen kann und zu tragen ist, ist die ImmoESt, sofern nicht ein Befreiungstatbestand gegegeben ist.

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