Bitte um Erklärung des §164 StGB anhand eines Falles

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JUSLINE
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Bitte um Erklärung des §164 StGB anhand eines Falles

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2006, 23:51

Guten Abend!



Ich habe eine dringende Frage.

Nach einem ausschweifenden Fest, dass schlussendlich vorüber war, beschloss ich mit 6 Freunden noch ein Lokal aufzusuchen.

Als wir am Hauptplatz waren kam uns ein Freund entgegen der Gleiches vorhatte und uns sagte, dass er gesehen hat, dass ein Lokal noch offen sei.

Danach haben wir das Lokal betreten und bemerkt, dass kein Personal mehr da war. Einer meiner Freunde sah eine Kiste Feiglinge (Anm.: Spirituose in cl-Größe) wovon wir einige getrunken haben.

Am nächsten Tag haben wir uns beim Besitzer gemeldet und ihm die Getränke bezahlt. Er hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass er diesen Fall schon der Polizei gemeldet hat, er die Anzeige aber zurückziehen wird.

Er wandte sich an die Polizei und nahm die Anzeige zurück, die Polizei akzeptierte fragte aber nach Namen. Als sie diese hatten wurden wir alle vorgeladen. Wir machten unsere Aussage, wobei die Polizei gesagt hat, dass die

Tür gewaltsam geöffnet wurde. Wir leugneten, liessen uns aber davom überzeugen, dass die Geschichte vom Staatsanwalt sowieso nicht behandelt wird, da wir ja schon alles beglichen haben.Und so stimmten wir ein, dass die Türe ruckartig geöffnet wurde.

Nun kam die Überrschung mit RSA-Brief. 3 der 7 Anwesenden werden belangt, darunter ich. Die restlichen 4 bekamen kein Schreiben.

Mir und einer Freundin werden §164 (2) und (4) Absatz 2 zur Last gelegt, also bitte ich um Erklärung des Absatzes 2 von §164 (2). Dieser Paragraph erscheint eben bis auf diesen Absatz klar.

Denn mir wird mitgeteilt, dass falls ich keine € 240.- bezahle ich angeklagt werde, und dass mir zur Last gelegte Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahren geahndet wird.

Keine Frage die 240 werde ich umgehend bezahlen, um nichts zu riskieren, stutzig macht mich nur die Begründung.






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