Rückforderung einer Schenkung
Verfasst: 13.02.2016, 22:23
Ich habe gehört, dass es möglich ist, dass der Betrag einer Schenkung später wieder zurückgefordert werden kann, wenn der Schenker in finanzielle Probleme kommt und das geschenkte Geld also selbst nötig hat. Meine Fragen dazu sind jetzt:
1. Stimmt das?
2. Kann der Schenker (Familienmitglied) selbst sein Geld zurückfordern?
3. Kann der Staat das Geld zurückfordern (z.B. wenn der Schenker in ein Pflegeheim kommt)
4. Gilt dies auch für Beträge unter € 50.000, also wenn keine Meldepflicht besteht?
5. Wie lange kann das Geld zurückgefordert werden?
6. Wenn z.B. die Mutter Geld schenkt und der Vater dann Probleme bekommt (z.B. Pflegeheim), kann auch dann das Geld zurückgefordert werden? Vielleicht weil Vater und Mutter ja eine finanzielle Einheit bilden?
Ich hoffe, dass Sie mir helfen können.
Mit freundlichen Grüßen,
A. H.
1. Stimmt das?
2. Kann der Schenker (Familienmitglied) selbst sein Geld zurückfordern?
3. Kann der Staat das Geld zurückfordern (z.B. wenn der Schenker in ein Pflegeheim kommt)
4. Gilt dies auch für Beträge unter € 50.000, also wenn keine Meldepflicht besteht?
5. Wie lange kann das Geld zurückgefordert werden?
6. Wenn z.B. die Mutter Geld schenkt und der Vater dann Probleme bekommt (z.B. Pflegeheim), kann auch dann das Geld zurückgefordert werden? Vielleicht weil Vater und Mutter ja eine finanzielle Einheit bilden?
Ich hoffe, dass Sie mir helfen können.
Mit freundlichen Grüßen,
A. H.