Beweis über Zustellung von Mahnungen
Verfasst: 11.02.2016, 13:07
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Rauchfangkehrer hat mir dieses Jahr einen Betrag in Rechnung gestellt, der angeblich seit 2013 angemahnt wird.
Laufende Vorschreibungen wurden bezahlt.
Ich habe nie eine Mahnung erhalten und wurde nun telefonisch darauf hingewiesen, dass folgende Beträge offen sind:
offene Rechnung 193,95
Mahngebühren und Verzugszinsen 54,25
Als ich bei der Präsenzphase der Keppleruni Linz war kam das Gespräch auch auf so einen Fall. Da wurde erklärt, dass die Beweislast über die Zustellung der Mahnung beim Absender liegt und nicht bei mir, dass ich keine Mahnung erhalten habe.
Leider kann ich mich nicht an den jeweiligen § erinnern.
Da ich jedoch Einspruch erheben möchte, müsste ich wissen welchen § ich dafür anführen muss.
Vielen Dank!
Ich habe folgendes Problem.
Mein Rauchfangkehrer hat mir dieses Jahr einen Betrag in Rechnung gestellt, der angeblich seit 2013 angemahnt wird.
Laufende Vorschreibungen wurden bezahlt.
Ich habe nie eine Mahnung erhalten und wurde nun telefonisch darauf hingewiesen, dass folgende Beträge offen sind:
offene Rechnung 193,95
Mahngebühren und Verzugszinsen 54,25
Als ich bei der Präsenzphase der Keppleruni Linz war kam das Gespräch auch auf so einen Fall. Da wurde erklärt, dass die Beweislast über die Zustellung der Mahnung beim Absender liegt und nicht bei mir, dass ich keine Mahnung erhalten habe.
Leider kann ich mich nicht an den jeweiligen § erinnern.
Da ich jedoch Einspruch erheben möchte, müsste ich wissen welchen § ich dafür anführen muss.
Vielen Dank!