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Schutzalter

Verfasst: 11.02.2016, 02:56
von kkaracho
Hallo zusammen,

habe momentan ein kleines "streit" thema mit einer freundin
im internet steht ja viel was nicht unbedingt korrekt oder aktuell sein muss aber ich habe gelesen das die schutzalter in etwa so aufgeteilt sind

bezogen auf österreich
ab 14 sex mit bis zu maximal 28 sofern nicht unter zwang, ausnutzung, bezahlung usw
ab 16 kein maximal alter für den sexpartner mehr sofern wie immer nicht unter zwang, ausnutzung oder bezahlung

stimmt das so im groben und ganzen oder liege ich komplett schief?
habe viele verschiedene quellen im internet gefunden die im grossen und ganzen das gleiche sagen
oder ich verstehe die schreibweise nicht ganz

auf jedenfall ist die freundin 100% der meinung das man über 18 nicht mit jemand ab 16 sex haben darf
die sache ab 14 ist eher nebensächlich für mich

wäre super wenn hier jemand etwas licht in die sache bringen könnte, wenn möglich in "normaler" schreibweise und nicht juristen deutsch :)

danke schonmal
lg

Verfasst: 14.02.2016, 12:10
von lexlegis
Guten Tag!

Um die Frage ausreichend beantworten zu können, müssen mehrere Konstellationen bedacht werden.

1.) Personen unter 14 Jahren, die mit Personen unter 14 Jahren Sex haben:

Unmündige, die mit anderen Unmündigen Sex haben können nicht bestraft werden. Das geht sogar noch bis zum 13. Lebensjahr. Demnach könnte ein 13 jähriges Kind mit einem 6 jährigen Kind Sex haben; es wäre straflos. Da man bis zum 14. Lebensjahr noch strafunmündig ist, spielt es strafrechtlich keine Rolle.

2.) Personen ab 14 jahren, die mit Jüngeren Personen Sex haben:

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt die Strafmündigkeit. Das bedeutet man kann wegen der Begehung einer Straftat bestraft werden.

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man wegen § 206 Abs 1 StGB bestraft werden. Die Tat ist aber nicht strafbar, wenn die unmündige Person (das Opfer) das 13. Lebensjahr bereits vollendet hat und das Alter des Täters das Alter der Unmündigen um nicht mehr als 3 Jahre übersteigt (§ 206 Abs 4 StGB).

Das bedeutet: Um straffrei zu sein, muss das Opfer bereits 13 Jahre, also fast mündig und der Täter darf maximal 3 Jahre älter (16 Jahre) sein.

13 jährige Person hat mit 17 Jähriger Person Sex wäre also strafbar (für die 17 jährige Person).

Darüber hinaus spricht § 206 Abs 4 StGB von einem Verbot der Penetration mit einem Gegenstand (Dildo zum Beispiel). Demnach sind bei der 13 jährigen Person nur der natürliche Geschlechtsverkehr (ob oral, vaginal oder anal, spielt keine Rolle) und die digitale Penetration (mit dem Finger) erlaubt, andernfalls wäre es strafbar.

3.) Personen ab 14 Jahren, die mit Älteren Sex haben

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt man als mündig, daher kann § 206 Abs 1 StGB nicht mehr erfüllt werden.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Geschlechtsverkehr mit einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, in Österreich absolut legal ist.

Eine Ausnahme bildet § 207b StGB. Er spricht von der Ausnutzung der Unreife oder Zwangslage einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Auf der wirklich sicheren Seite ist man demnach bei Geschlechtsverkehr mit Personen die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben. Hier ist bloß das Anbieten eines Entgeltes für den Geschlechtsverkehr verboten (§ 207b Abs 3 StGB). Dies wäre erst erlaubt, wenn die Person volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat.

MfG

lexlegis

Verfasst: 14.02.2016, 23:35
von kkaracho
vielen herzlichen dank
das klärt alles direkt und eindeutig :)

Verfasst: 15.02.2016, 13:21
von lexlegis
Ich sehe gerade, dass die Stelle mit dem Penetrationsverbot mit einem "Gegenstand" in § 206 Abs 4 StGB aufgehoben wurde.

MfG

lexlegis

Verfasst: 15.02.2016, 17:45
von kkaracho
Ah ok alles klar, wie siehts mit dem älteren "Partner" aus?
Gibts da auch ein maximal Alter oder ist ab 14 bzw 16 generell jegliches Alter erlaubt?

Habe es nämlich wie ich geschrieben habe anders gelesen
14 - 28 und ab 16 ist das Alter des älteren dann egal