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Hort Schlägerei

Verfasst: 10.02.2016, 10:42
von Puschl
Liebes Forum,

folgender Tatbestand.. 8jähriger Bursch hatte eine Auseinandersetzung mit einem anderen Kind im Hort in Wien. Dabei hat er dem Kind eine Zehe gebrochen. Verständlicherweise sind die Eltern entsprechend aufgebracht und es steht eine Anzeige im Raum.
Nun meine Fragen - wer haftet im Falle einer Anzeige. Als 8jähriger ist er ja noch ein unmündiger Minderjähriger soweit mir bekannt?? Haftet der Hort oder der Erziehungsberechtige?
Wenn der Erziehungsberechtigte - welche rechtlichen Konsequenzen kann dies haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Puschl

Verfasst: 10.02.2016, 11:49
von Hubert Neubauer
Strafrechtlich: Als Unmündiger keine Bestrafung.

Zivilrechtlich: Unter Umständen haftet der Bursche selber (§ 1310 ABGB) oder auch der Aufsichtspflichtige (§ 1309 ABGB). Der Erziehungsberechtigte haftet nicht, weil dieser ja nicht anwesend war.