Arbeitsstättenverordnung in Poledance-Studio

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Johanna Riedler
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Registriert: 04.02.2016, 11:26

Arbeitsstättenverordnung in Poledance-Studio

Beitrag von Johanna Riedler » 04.02.2016, 12:31

Hallo zusammen!

Ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen und dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Ich plane die Eröffnung eines Poledance-Studios in Tirol. Dabei werden 6-wöchige Kurse angeboten, in denen die Technik aber insbesondere Choreographien unterrichtet werden. Erlaubt ist der Zutritt nur Frauen. Zuseher sind nicht gestattet.

Ich hätte auch schon passende Räumlichkeiten gefunden, wüsste aber gerne, welche Anforderungen - rechtlich gesehen - diese erfüllen müssen. Besonders was die Sanitäranlagen betrifft.

Dass 2 Toiletten benötigt werden (1 für Kundinnen und 1 für Trainerinnen) habe ich mittlerweile herausgefunden. Aber wie sieht es mit einer Dusche für die Trainerinnen aus? Ist dies auch verpflichtend? Und welche Behörde überprüft dies? Bzw. wer ist dafür zuständig und an wen kann ich mich wenden, idealerweise in Tirol?

Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe!



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