Hallo allerseits!
Frage zum österreichischen Steuerrecht. Wie lange ist die Verjährungsfrist wenn man im Jahr 2009 ca. 5000 Euro Einkommensteuer nicht bezahlt hat?
Erstes und einmaliges Vergehen, unbescholten.
Bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei normalen Vergehen 5 Jahre. Die Behörde muss per Bescheid festsetzen wann Hinterziehung vorliegt.
Welche der beiden Fristen gilt in den oben angeführten Fall?
Danke schon mal
Finanzstrafgesetz Einkommensteuer Verjährung
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