Beschwerde Verwaltungsgericht erfolgreich. Was nun?
Verfasst: 23.01.2016, 20:59
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2015 wurde das Firmenauto eines Bekannten wegen angeblichen Parken im Halteverbot abgeschleppt und auf den Autoplatz nach Simmering gebracht. Da das Halteverbot aber zu diesem Zeitpunkt ungültig war, haben wir beim Abholen des Fahrzeugs bekanntgegeben, dass wir Einspruch erheben werden. Da mein Bekannter allerdings keine Meldeadresse in Österreich hat, hat man uns das Fahrzeug nur ausgefolgt nachdem ich mich als Zustellbevollmächtigter verpflichtet habe. Dabei ist der MA48 ein Fehler unterlaufen. Sie haben anhand des ausländischen Zulassungscheins anstatt des Fahrzeugbesitzers die ausstellende Behörde als Besitzer eingetragen. Das ist uns aber vorerst nicht aufgefallen.
Ich habe im Namen des Fahrzeugbesitzers einen Einspruch gemacht. Beigelegt habe ich Beweisfotos, sowie eine Vollmacht vom Fahrzeuglenker bestätigt durch die Firma (also den Zulassungsbesitzer). Lange Zeit passierte nichts. Im November bekam ich Post von der MA46. Man teilte mir mit, dass der Einspruch nicht anerkannt wurde, da ich nicht die richtige Vollmacht (die von der ausstellenden Behörde) beigelegt habe. Nachdem ich den Irrtum aufgeklärt habe, meinte die Dame ich kann nur mehr etwas über das Verwaltungsgericht erwirken.
Also habe ich eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dafür musste ich im Voraus EUR 35,- bezahlen. Ich habe wiederum den gesamten Sachverhalt angegeben (auch die Bilder der falsch aufgestellten Tafeln) und alles beigelegt. Nun bekam ich Post vom Verwaltungsgericht:
Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid behoben.
Meine Fragen dazu:
Was passiert nun weiter? Wird der Einspruch gegen die Abschleppung nun neu behandelt oder ist damit die gesamte Sache erledigt?
Was passiert, wenn ich ich die Post zwar weiterleite (als Zustellungsbevollmächtigter), der Fahrzeugbesitzer aber nicht bezahlt?
Bekomme ich irgendwo die EUR 35,- rückerstattet, die ich für die Beschwerde berappen musste? Die Beschwerde war schließlich erfolgreich und der Fehler lag auf Seite der MA48.
Wäre nett, wenn mir jemand rechtskundiger dazu Auskunft geben könnte.
Vielen Dank im Voraus.
folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2015 wurde das Firmenauto eines Bekannten wegen angeblichen Parken im Halteverbot abgeschleppt und auf den Autoplatz nach Simmering gebracht. Da das Halteverbot aber zu diesem Zeitpunkt ungültig war, haben wir beim Abholen des Fahrzeugs bekanntgegeben, dass wir Einspruch erheben werden. Da mein Bekannter allerdings keine Meldeadresse in Österreich hat, hat man uns das Fahrzeug nur ausgefolgt nachdem ich mich als Zustellbevollmächtigter verpflichtet habe. Dabei ist der MA48 ein Fehler unterlaufen. Sie haben anhand des ausländischen Zulassungscheins anstatt des Fahrzeugbesitzers die ausstellende Behörde als Besitzer eingetragen. Das ist uns aber vorerst nicht aufgefallen.
Ich habe im Namen des Fahrzeugbesitzers einen Einspruch gemacht. Beigelegt habe ich Beweisfotos, sowie eine Vollmacht vom Fahrzeuglenker bestätigt durch die Firma (also den Zulassungsbesitzer). Lange Zeit passierte nichts. Im November bekam ich Post von der MA46. Man teilte mir mit, dass der Einspruch nicht anerkannt wurde, da ich nicht die richtige Vollmacht (die von der ausstellenden Behörde) beigelegt habe. Nachdem ich den Irrtum aufgeklärt habe, meinte die Dame ich kann nur mehr etwas über das Verwaltungsgericht erwirken.
Also habe ich eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dafür musste ich im Voraus EUR 35,- bezahlen. Ich habe wiederum den gesamten Sachverhalt angegeben (auch die Bilder der falsch aufgestellten Tafeln) und alles beigelegt. Nun bekam ich Post vom Verwaltungsgericht:
Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid behoben.
Meine Fragen dazu:
Was passiert nun weiter? Wird der Einspruch gegen die Abschleppung nun neu behandelt oder ist damit die gesamte Sache erledigt?
Was passiert, wenn ich ich die Post zwar weiterleite (als Zustellungsbevollmächtigter), der Fahrzeugbesitzer aber nicht bezahlt?
Bekomme ich irgendwo die EUR 35,- rückerstattet, die ich für die Beschwerde berappen musste? Die Beschwerde war schließlich erfolgreich und der Fehler lag auf Seite der MA48.
Wäre nett, wenn mir jemand rechtskundiger dazu Auskunft geben könnte.
Vielen Dank im Voraus.