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Räumungsklage oder Besitzstörungsklage?

Verfasst: 18.01.2016, 10:18
von Doris1210
Sehr geehrte Damen und Herren,

ersuche um Hilfe und Information:

Status:
*) einvernehmliche Scheidung 2011, beide Parteien einigen sich, dass Ex-Frau Wohnrecht bis 31.3.2016 im ehem. gemeinsamen Haus hat, das wird auch im Scheidungsurteil vermerkt und von beiden unterzeichnet
*) Sommer 2015 Schreiben der Ex-Frau an Ex-Mann "Ich ziehe zum Termin 31.3.16 nicht aus", Du musst mich schon rausklagen"
*) Seitdem kein Kontakt mehr - Was kann man tun?

Vielen Dank

Verfasst: 18.01.2016, 13:09
von Hubert Neubauer
Am 1.4.2016 Räumungsklage einbringen.

Verfasst: 18.01.2016, 13:11
von Hubert Neubauer
Bzw. man könnte jetzt schon Feststellungsklage einbringen und per 1.4.2016 diese auf Leistung umstellen.

Man

Verfasst: 18.01.2016, 13:33
von lois1
koennte auch vorerst mit der Frau reden. Waer am ehesten das vernunftigste

Re: Man

Verfasst: 18.01.2016, 14:43
von Doris1210
lois hat geschrieben:koennte auch vorerst mit der Frau reden. Waer am ehesten das vernunftigste
natürlich wäre das das vernünftigste, aber wie wenn sie keine mails, anrufe und briefe beantwortet? :roll:

Verfasst: 18.01.2016, 14:43
von Doris1210
Hubert Neubauer hat geschrieben:Bzw. man könnte jetzt schon Feststellungsklage einbringen und per 1.4.2016 diese auf Leistung umstellen.
wo bringt man eine feststellungsklage ein?
sorry für die vielen fragen ...

Verfasst: 18.01.2016, 17:20
von Hubert Neubauer
Geben Sie mir Ihre Email, dann kann ich ihnen hier etwas zukommen lassen.

Verfasst: 19.01.2016, 09:26
von Doris1210
Hubert Neubauer hat geschrieben:Geben Sie mir Ihre Email, dann kann ich ihnen hier etwas zukommen lassen.
vielen dank!
malefiz@gmx.at