Vereinsrecht oder Gesetz

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Psycho
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Vereinsrecht oder Gesetz

Beitrag von Psycho » 16.01.2016, 08:31

Bin Obmann eines Brauchtumsverein (gemeinnützig) und habe einige Frage an euch!

1) Kann ein Mitglied eines Brauchtumsverein ohne schriftlichen Austritt
einen eigenen Brauchtumsverein Gründen, obwohl er/sie noch nicht
ausgetreten ist/sind?

2) Was kann der Verein machen wenn sie nicht schriftlich Austreten?

3) Welche Konsequenzen hat es für unser Verein dann?

4) Welche rechtlichen (lieber normale) Schritte kann man machen?

Danke in Voraus.

Bitte um rasche Antwort.

MfG Psycho



lois1
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Psycho

Beitrag von lois1 » 16.01.2016, 08:52

Welches Kraut rauchst du oder werft ihr in Eurem Brauchtumsverein solche Pillen ein auf denen KGB steht?

Psycho
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Beitrag von Psycho » 16.01.2016, 09:07

Hallo Lois
Danke für deine netten Worte an mich /uns!

Nein wir rauchen nichts und werfen uns auch nichts ein!
Es war nur eine Frage da ich neu als Obmann bin und ich mich nicht so gut auskenne. Deswegen schreib ich da ja auch rein.

Wollte ja nur Infos ob ich oder der Verein dann Probleme bekomme/n.

Danke für euer Verständnis

:D
Zitat: Wir rauchen nichts und werfen uns nichts ein. Nur weil wir in einen Brauchtumsverein sind, sind wir nicht Drogensüchtig!
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lois1
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Verein

Beitrag von lois1 » 16.01.2016, 09:19

Jeder kann Vereine gruenden soviel er will - und auch Mitglied in 100 Schuachplattlervereinen sein

Und wenn ihr mit dem Schmarrn vor dem Richter kommt werdet ihr vermutlich einem Alkohol und Drogentest unterworfen

Psycho
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Beitrag von Psycho » 16.01.2016, 09:31

Danke das war eine Antwort.

Ich will nicht vor Gericht das ist mir egal nur wollte ich nicht Probleme im Verein haben oder machen. War ja nur eine Frage und keine Anklage. So etwas mache ich nicht. Sollen sie gehen und neuen Verein Gründen mir egal.

Es ging mir nicht um mehr. Das recht mir schon

Danke Lois


:D
Zitat: Wir rauchen nichts und werfen uns nichts ein. Nur weil wir in einen Brauchtumsverein sind, sind wir nicht Drogensüchtig!

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Manannan
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Beitrag von Manannan » 16.01.2016, 20:29

@psycho

Es müssen mindestens zwei Personen sein um einen eigenen Verein iSd Vereinsgesetzes gründen zu können. Ob diese in einem anderen Verein noch Mitglieder sind, spielt dabei keine Rolle.
UU wäre es möglich, dass in den Statuten Regelungen vorgesehen sind, die die Gründung eines konkurrierenden Vereins durch aktive Vereinsmitglieder untersagt bzw hiefür Befristungen vorsieht. Ob dies rechtlich durchzusetzen ist, wird dann wohl eher eine Frage des Schiedsgerichtes sein.
Was den Verlust der Mitgliedschaft betrifft bzw wie der Austritt geregelt ist, müssten in den Statuten enthalten sein.

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