Fehloperation im LKH

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tanja semmering
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Fehloperation im LKH

Beitrag von tanja semmering » 14.01.2016, 12:20

Hallo liebes Forum!

Ich habe eine Frage zum Ablauf nach einer Fehloperation im LKH.
Meine gute Freundin ging ins LKH und es wurde Bartholinitis auf der rechten Scheidenseite festgestellt. Klarer Fall. Nächsten Tag Operation unter Vollnarkose, wurde entlassen mit Operation erfolgreich.;)

1 Tag später, als die Schmerzen etwas nachließen, wunderte sie sich warum die Naht auf der linken Seite war, und die Bartholinitis anscheinend noch vorhanden?!
Wieder im LKH sagte der Chefarzt es liegt eine Fehloperation (Seitenverwechslung) vor und meldet das. Sie soll in 1 Woche wieder zur weiteren Behandlung ins LKH kommen. Sie müsse sich keine Sorgen machen, für sie gäbe es nur Vorteile!
Leider ist das Deutschverständnis meiner Freundin nicht 100% weil sie aus dem Ausland kommt.

Meine Laienfrage dazu: Sollte man zum Anwalt gehen (Schmerzensgeld), oder regelt das Ganze das LKH?

lg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 14.01.2016, 19:13

Wenn Sie das dem LKH überlassen, dann ist die Gefahr der Vertuschung sehr groß. Sollte es sich tatsächlich um einen Kunstfehler handeln, sollte Ihre Freundin einen Anwalt für Patientenrecht aufsuchen. Hier wäre es natürlich von Vorteil, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hat.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 15.01.2016, 09:19

Bitte suchen Sie unbedingt einen Anwalt auf. Das stellt den Musterfall eines Kunstfehlers dar.

Wenn Sie mir Ihre Email Adresse geben, kann ich Ihnen weiterführende Infos gerne per Mail zukommen lassen.

Aja, will sie sich wirklich wieder im selben KH operieren lassen??

tanja semmering
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2012, 17:53

Beitrag von tanja semmering » 03.02.2016, 08:59

Hallo ihr!

Also sie war einige Tage darauf beim Frauenarzt, der wunderte sich über diesen Behandlungsfehler. Eine weitere Operation ist nicht nötig laut seiner Aussage. Er schrieb jedenfalls alles zu Protokoll, und damit ging sie vorerst zur Patientenanwaltschaft.
Dort wurde alles aufgenommen, besprochen...die Ombudsfrau dort meinte das Schmerzensgeld würde sehr gering ausfallen...was immer das auch heißen mag. Aber, es ist noch nichts entgültig abgeschlossen!

Nein keine Rechtschutzversicherung.
Bei der Patientenanwaltschaft heißt es ja sie seien unparteiisch quasi...trotzdem zu einem Anwalt?! Holt der mehr Schmerzensgeld raus oder wie?

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