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Tagessatz bei Polizeistrafen

Verfasst: 13.01.2016, 19:03
von haid
Hallo
Ein Bekannter von mir wird bald aus einer 1,5 jährigen Haftstrafe entlassen und muss anschließend wegen 410.- in die Roßauerlände um Polizeistrafen abzusitzen. Wie wird bei einem Häftling der Tagessatz bemessen? Genauer gefragt wie lange muss er für 410.- in der Roßauerlände absitzen?
Währe Dankbar wenn mir jemand Auskunft geben könnte! Danke schon mal vorab und L.G.

Polizeistrafe

Verfasst: 14.01.2016, 07:04
von lois1
Beim Bescheid war die Ersatzfreiheitsstrafe angegeben. Richtet sich nach seinem Einkommen damals.

@ lois

Verfasst: 14.01.2016, 13:48
von haid
Danke für die Antwort! Eine Frage hätte ich da noch vielleicht wissen Sie da ja auch bescheid?! Ist es möglich ein Ratenansuchen bzw. ein Ansuchen um gemeinnützige Arbeit statt der Ersatzfreiheitsstrafe zu stellen, auch wenn er schon in der Roßauer Lände einsitzt? Eventuell über Neustart? Danke

Mfg.

rate

Verfasst: 14.01.2016, 16:54
von lois1
Ja um Ratenzahlung kannst du immer ansuchen. sie nehmen geld sicher lieber als einen gefangenen durchzufuettern. musst halt glaubhaft machen dass er zahlen wird.

Du eigentlich nicht - der Inhafttierte muss es selber stellen. Du hast vermutlich keine Vertretungsbefugnis.