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Schadenersatz

Verfasst: 19.12.2015, 16:43
von Eigenbau
Liebe Forumsmitglieder!

Ich möchte heute folgende Frage stellen:

Nachdem ich eine komplette Kücheneinrichtung bei einer Firma bestellt habe und einen FIXEN Einbautermin vereinbarte, hat sich beim Aufbau herausgestellt, dass vom Verkäufer irrtümlich eine falsche Spüle bestellt wurde - Abmessung stimmte nicht und daher war diese zu groß -.

Nachdem die Küche ausbezahlt ist wurde mir mitgeteilt, dass die Spüle später eingebaut und angeschlossen wird - Einbau und Anschluss inklusive laut Kaufvertrag.

Für den nachträglichen Einbau und Anschluss muss ich mir einen Urlaubstag nehmen und daher die Frage, habe ich für diesen Tag einen Anspruch auf SCHADENSERSATZ.

Eigentlich ist mir durch den unnötigen bzw. verloren gegangenen Urlaubstag, denn ich ja nicht gebraucht hätte ein SCHADEN entstanden.

Bitte um Mitteilungen mit eventuellen Paragrafen betreffend Schadensersatz.

Recht herzlichen Dank

Verfasst: 19.12.2015, 18:29
von Manannan
Am 22.07.2012 haben Sie in diesem Forum angegeben, dass Sie seit 10 Jahren Frühpensionist sind!
Welchen Urlaubstag wollen Sie also gegen den Lieferanten geltend machen? Worin liegt der bezifferbare und nachweisbare Schaden?

Verfasst: 20.12.2015, 06:43
von lexlegis
Lieber Fragesteller!

Ich kann Sie beruhigen, denn klagen können Sie immer, das ist Ihr gutes Recht (§ 19 ABGB, Art 6 EMRK).

Die Frage lautet jedoch, mit welchen Erfolgsaussichten Sie hier klagen möchten.

Wie der Kollege bereits ausführte, können Sie ohne nachweisbaren (materiellen) Schaden keinen Schadenersatz geltend machen. Das Schadenersatzrecht beginnt bei §§ 1293 ff ABGB.

Die Firma haftet Ihnen zwar grundsätzlich ex contractu für ihr Verschulden, aber es braucht auch einen (nachweisbaren) Schaden- der läge zum Beispiel vor, wenn die eingebaute Spüle undicht wäre und dieser Umstand Ihnen einen Wasserschaden verursachen würde.

Wenn Sie das so ärgert, dann machen Sie das nächste Mal fix einen Termin aus, wann alles fertig sein muss und vereinbaren Sie, für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung, eine (verschuldensunabhängige) Vertragsbruchstrafe in gewisser Höhe. Das wäre dann Ihr „Schadenersatz“.

Schadenersatz

Verfasst: 20.12.2015, 16:51
von Eigenbau
Sehr geehrter Herr Manannan!

Es tut mir leid, dass ich leider irrtümlich im oberen Text eingegeben habe, dass ich für mich die Kücheneinrichtung bestellt, bezahlt usw. habe.

Dies betrifft meinen Sohn und nicht mich - hätte dies korrekterweise auch so formulieren sollen - sorry.

Mein Sohn hat eine neue Wohnung und dazugehörige Eichrichtungen, wie Küche usw. gekauft.

Er muss sich, da Angestellte wie Tischler usw. laut Einrichtungshaus nur bis 16.00 Uhr arbeiten - für diesen Tag daher den Urlaub nehmen und es ihm wegen bzw. wird ihm wegen des Urlaubstages dadurch ein Schaden entstehen.

Nochmals sorry
Eigenbau