StgB §§ 119-120

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Diverse Accounts
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StgB §§ 119-120

Beitrag von Diverse Accounts » 18.12.2015, 12:30

Sehr geehrte Experten,

ist es für eine öffentliche Einrichtung (z.B. eine Feuerwehr-Leitstelle) erlaubt, ohne Ankündigung oder eindeutigen Hinweis an den Anrufer bzw. Angerufenen sämtliche Telefongespräche automatisch aufzunehmen und zu speichern und gelegentlich abzuhören?

Ich meine damit aber ausdrücklich NICHT Notrufe (bei denen ist es ja klar), sondern ganz normale Gespräche auf der Amtsleitung!

Die gleiche Frage betrifft Telefongespräche auf der internen Haus-Telefon-Anlage und ebenfalls ohne dem Wissen des Anrufenden oder Angerufenen, in diesem Fall sind das die Mitarbeiter dieser öffentlichen Einrichtung...

Vielen Dank im Voraus!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.12.2015, 17:55

Solange dies nicht mit dem Vorsatz der Rechtsmissbräuchlichkeit geschieht sehe ich auch keinen Straftatbestand nach §§ 119 ff StGB.
Vielmehr müsste man sich die Frage stellen, ob es nicht rechtsmissbräuchlich ist, Notrufleitungen zur internen Kommunikation zu verwenden.

Diverse Accounts
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Beitrag von Diverse Accounts » 22.12.2015, 13:11

Manannan hat geschrieben:Solange dies nicht mit dem Vorsatz der Rechtsmissbräuchlichkeit geschieht sehe ich auch keinen Straftatbestand nach §§ 119 ff StGB.
Vielmehr müsste man sich die Frage stellen, ob es nicht rechtsmissbräuchlich ist, Notrufleitungen zur internen Kommunikation zu verwenden.
Guten Tag und vielen Dank für die rasche und nette Antwort!

Nein, um Notrufleitungen geht es nicht, sorry wegen dem Missverständnis, hier ist die Sachlage ja klar. Ich formuliere es anders:

Nehmen wir als Beispiel einfach eine Firma mit ca. 300 Mitarbeitern die Dienstleistungen anbietet. Und hier werden nun alle(!) Telefongespräche aufgezeichnet ohne dass dies der Anrufer, der Angerufene oder der Mitarbeiter am Nebenstellentelefon weiß.

Diese Gespräche werden auch für eine lange Zeit gespeichert und gegebenenfalls abgehört, zum Beispiel bei Differenzen zwischen dem Chef und dem Mitarbeiter.

Natürlich kann es auch sein, dass Ehegatten/Gattinen im Betrieb anrufen um dem Partner etwas mitzuteilen, auch diese Gespräche werden angeblich aufgezeichnet! In der Vermittlung wurde angeblich Stillschweigen angeordnet über die standardmäßige Aufzeichnung.

Meines Wissens nach darf eine Firma nur dann aufzeichnen wenn dies jedem davon Betroffenen unmissverständlich mitgeteilt wird, geschieht ja oft bei banken z.B., meist kommt der Hinweis vor dem Gespräch über ein Tonband.

Vielleicht finden Sie nochmal Zeit zu antworten, wäre nett aber es eilt nicht, schöne Feiertage und liebe Grüße - A.M.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.12.2015, 20:52

Sowohl das Aufzeichnen als auch das Abhören von Telefongesprächen ist (ausgenommen bei Gefahr in Verzug etc) gesetzwidrig. Dies stellt einerseits einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (§ 16 ABGB) dar, andererseits kann auch der strafrechtlich relevante Tatbestand des § 120 Abs 2a StGB erfüllt sein.
Selbst bei Zustimmung des Mitarbeiters heißt das noch lange nicht, dass auch der Gesprächspartner zugestimmt hat. Auch dieser ist vorher zu informieren und hat zuzustimmen.

Wünsche Ihnen auch schöne Feiertage!

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