Deko Hülsen/Kartuschen/Granaten trotz Waffenverbot

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Thomi
Beiträge: 7
Registriert: 16.07.2015, 20:22

Deko Hülsen/Kartuschen/Granaten trotz Waffenverbot

Beitrag von Thomi » 16.12.2015, 19:39

Hallo,

ich wollte mal nachfragen wie die Gesetzeslage in Österreich aussieht bezüglich Deko Granaten, Deko Patronen, leeren Hülsen, Kartuschen und Airsoftwaffen.

Nach langen suchen habe ich bei Airsoftwaffen herausgefunden das diese nicht unter das Waffengesetz fallen sofern sie nur mit Luftdruck betrieben werden, also kein Co2 etc. Kann ich diese trotz aufrechtem Waffenverbots besitzen?

Und wie sieht es mit Deko Granaten, Patronen und leeren Hülsen/Kartuschen aus. Diesbezüglich habe keinerlei Information im Waffengesetz gefunden sprich im Netz.

Kann mir hier ein Fachmann bei diesem Thema weiterhelfen?

lg



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 132 Gäste