Seite 1 von 1

Privatkredit - Frage

Verfasst: 15.12.2015, 22:43
von ree12
Wenn ich jemanden eine gewisse Geldsumme borge und einen schriftlichen Vertrag abschließe - ohne Notar - kann man diesen, bei Nichteinhaltung,einklagen?

Verfasst: 17.12.2015, 13:30
von lexlegis
Wenn es sich um einen entgeltlichen Darlehensvertrag (Kreditvertrag) auf unbestimmte Zeit handelt können Sie diesen als Gläubiger unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat aufkündigen und das Darlehen zurückfordern (§§ 861, 983, 986 Abs 1 und Abs 2, 988, 989 ABGB).