Wohnungseigentum - Kaufvertrag
Verfasst: 10.12.2015, 17:01
Liebe Forumsmitglieder!
Um meine Frage an euch zu stellen, muss ich etwas ausholen. 2008 habe ich eine Wohnung von Herrn A. gekauft. Im Kaufvertrag gibt ein einen Punkt bei dem ich die Rechte und Pflichten eines Teils des Vorbezeichneten Kaufvertrags von Herrn A. mit Frau B. (aus dem Kaufvertrag von 1998) übernehme. Dabei geht es konkret um die Errichtung einer Aufzugsanlage. Herr A. hat sich damals verpflichtet sämtliche Unterschriften bez. der Aufzugsanlage zu leisten und sich anteilig an den Kosten dieser zu beteiligen. Sollten die anteiligen Kosten 60.000 ATS überschreiten verpflichtet sich wiederum Frau B. die Differenz aufzuzahlen.
Nun ist es so, dass bis heute (Dezember 2015) kein Aufzug gebaut wurde. Das Projekt wird erst jetzt in Angriff genommen und ich wurde von der Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass ich auf Grund dieses übernommenem Punktes im ursprünglichen Kaufvertrag zu einer Kostenbeteiligung am Aufzug verpflichtet bin.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:
- Gibt es eine Verjährungsfrist oder ähnliches (da der ursprüngliche Vertrag vor 17 Jahren abgeschlossen wurde) welche es mir erlaubt diesen Punkt anzufechten?
- Wenn nein, ist Frau B. auch mir gegenüber verpflichtet die übersteigenden Kosten von 60.000 ATS zu übernehmen?
Ich hoffe das ist verständlich formuliert. Über Sachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen!
Um meine Frage an euch zu stellen, muss ich etwas ausholen. 2008 habe ich eine Wohnung von Herrn A. gekauft. Im Kaufvertrag gibt ein einen Punkt bei dem ich die Rechte und Pflichten eines Teils des Vorbezeichneten Kaufvertrags von Herrn A. mit Frau B. (aus dem Kaufvertrag von 1998) übernehme. Dabei geht es konkret um die Errichtung einer Aufzugsanlage. Herr A. hat sich damals verpflichtet sämtliche Unterschriften bez. der Aufzugsanlage zu leisten und sich anteilig an den Kosten dieser zu beteiligen. Sollten die anteiligen Kosten 60.000 ATS überschreiten verpflichtet sich wiederum Frau B. die Differenz aufzuzahlen.
Nun ist es so, dass bis heute (Dezember 2015) kein Aufzug gebaut wurde. Das Projekt wird erst jetzt in Angriff genommen und ich wurde von der Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass ich auf Grund dieses übernommenem Punktes im ursprünglichen Kaufvertrag zu einer Kostenbeteiligung am Aufzug verpflichtet bin.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:
- Gibt es eine Verjährungsfrist oder ähnliches (da der ursprüngliche Vertrag vor 17 Jahren abgeschlossen wurde) welche es mir erlaubt diesen Punkt anzufechten?
- Wenn nein, ist Frau B. auch mir gegenüber verpflichtet die übersteigenden Kosten von 60.000 ATS zu übernehmen?
Ich hoffe das ist verständlich formuliert. Über Sachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen!