Betrug?
Verfasst: 02.12.2015, 09:53
Hallo Liebes Form
Und zwar folgender Fall:
Ich habe über Internet bei einem Händler etwas gekauft. Ein Sammlerstück um ca.2900€. Anhand der Fotos, die der Händler ins Netz gestellt hat, hab ich die Ware für gut empfunden. So, Geld überwiesen, Tipp top, Ware erhalten. Dann musste ich feststellen, dass die Ware nicht dem entspricht, was ich auf den Fotos vom Händler gesehen habe. Ich habe es dem Händler/ Verkäufer gemeldet, das die Ware nicht dem entspricht, was ich anhand der Fotos gekauft habe. Er hat gesagt kein Problem, schicken Sie es mi zurück, ich Überweise das Geld retour.
So, nach 3 Tagen bekam ich eine Mail, das das Retour Stück verloren gegangen ist. Der eingeschriebene Brief und das Etui, wo ich die Retour Ware rein gegeben habe, sind nicht verloren gegangen, nur der Inhalt. Sehr komisch habe ich mir gedacht. So, dann habe ich den Händler / Verkäufer gebeten, bei der Post eine Verlust Anzeige zu machen. Der Händler hat gemeint, das geht nicht mehr im Nachhinein. Der Händler hat auch gemeint, es war zu „unsicher“ der Versand. Habe den Retour Brief als Einschreiben geschickt, leider nicht auf den tatsächlichen Warenwert.
Wie sieht es jetzt Rechtlich aus? Muss der Händler / Verkäufer die Ware nachbringen? Bleib ich drauf sitzen?
Danke für die Antworten
Lg David
Und zwar folgender Fall:
Ich habe über Internet bei einem Händler etwas gekauft. Ein Sammlerstück um ca.2900€. Anhand der Fotos, die der Händler ins Netz gestellt hat, hab ich die Ware für gut empfunden. So, Geld überwiesen, Tipp top, Ware erhalten. Dann musste ich feststellen, dass die Ware nicht dem entspricht, was ich auf den Fotos vom Händler gesehen habe. Ich habe es dem Händler/ Verkäufer gemeldet, das die Ware nicht dem entspricht, was ich anhand der Fotos gekauft habe. Er hat gesagt kein Problem, schicken Sie es mi zurück, ich Überweise das Geld retour.
So, nach 3 Tagen bekam ich eine Mail, das das Retour Stück verloren gegangen ist. Der eingeschriebene Brief und das Etui, wo ich die Retour Ware rein gegeben habe, sind nicht verloren gegangen, nur der Inhalt. Sehr komisch habe ich mir gedacht. So, dann habe ich den Händler / Verkäufer gebeten, bei der Post eine Verlust Anzeige zu machen. Der Händler hat gemeint, das geht nicht mehr im Nachhinein. Der Händler hat auch gemeint, es war zu „unsicher“ der Versand. Habe den Retour Brief als Einschreiben geschickt, leider nicht auf den tatsächlichen Warenwert.
Wie sieht es jetzt Rechtlich aus? Muss der Händler / Verkäufer die Ware nachbringen? Bleib ich drauf sitzen?
Danke für die Antworten
Lg David