Bauträgervertragsgesetz - Bauabbruch

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p.owen
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Bauträgervertragsgesetz - Bauabbruch

Beitrag von p.owen » 01.12.2015, 20:41

Hallo,

Ich möchte eine Wohnung kaufen, die gerade erst von einem Bauträger errichtet ist. Zahlungen wären gemäß Ratenplan B des Bauträgervertragsgesetzs fällig. Was passiert mit meinem Geld falls der Bauträger mitten im Bau beschließt den Bau abzubrechen? Z.B. weil es nicht genügend Interessenten für andere Vertragsgegenstände gibt?



MG
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Beitrag von MG » 03.12.2015, 14:56

Bei einem Vertrag nach dem BTVG wird bei einer Zahlung nach Ratenplan immer nur der Teil an den Bauträger bzw. die finanzierende Bank ausbezahlt, der schon "verbaut" wurde. Dazu gibt es fest gelegte Auszahlungsschritte und einen Sachverständigen, der die erreichten Baufortschritte bestätigt.

Es sollte also immer so viel Geld da sein, um den Bau fertig zu stellen.

Die Betonung liegt aber auf "sollte". Wenn es wirklich zu einer Einstellung des Baus kommt, dann reicht der Restbetrag oftmals nicht, weil dann ein neues Errichtungsunternehmen gesucht werden muss, und dieses dann in der Regel höherer Preise verlangt als ursprünglich geplant usw.

mfG

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