Gleichheitsgrundsatz

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Eigenbau
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Gleichheitsgrundsatz

Beitrag von Eigenbau » 01.12.2015, 17:11

Liebe Forumsmitglieder!

Ich erlaube mir heute folgende Frage an "SIE" zu richten und ersuche um detaillierte Auskünfte mit eventuellen Hinweisen auf Gesetzestexte mit Paragraphen:

Es geht um die Frage, gibt bzw. darf es einen Unterschied zwischen Arbeitnehmerinnen und Pensionisten im Bezug auf Verjährungsfristen im Allgemeinen geben?

Darf es einen Unterschied zwischen Beamten der Gemeinde Wien im Dienst und Beamten der Gemeinde Wien des Ruhestandes im Bezug auf Verjährungsfristen geben?

Vielleicht kann mir jemand eine genaue Auskunft erteilen.

Recht herzlichen Dank.



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