Erbrecht-Testament:

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JUSLINE
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Erbrecht-Testament:

Beitrag von JUSLINE » 17.01.2006, 12:47

Vater hat ein Testament hinterlassen: Er schrieb: mein Erbe ist Sohn X, er erhält das Haus X und Sparbuch X. Mein Sohn Y (ich) erhält zur Abdeckung seines Pflichtteils 4 Vermächtnisse, die aus einer Wohnung Y und Sparbüchern Y bestehen. Meine Frau begrenze ich auf das Pflichtteil (das Wohnrehc in X). Auf der zweiten Seite des Testamentes machte er eine genaue Erbableitung, wo er genau beschrieb, wer was bekommen soll - als Fazit teilte er genau mir und meinem Bruder die Hälfte des Vermögens zu. Mein Vater war zum Testamentszeitpunkt mehrere Monate in palliativer Behandlung, Morphiumpflaster, nicht mehr gehfähig etc. Er hat mir in Beisein anderer über Jahre die Wohnung Y versprochen, und NACH Testamentsverfassung praktisch "übergeben".

FRAGE: Ich und mein Bruder sind grundsätzlich handelseins. Ich sagte ihm zu, bei der Hausablöse X "nachgiebig" zu sein, und er überläßt mir die Vermächtnisse ohne Einspruch. Habe ich hiermit Rechtssicherheit, oder nicht? Meiner Meinung als Laie ist, daß der Wille des Vaters klar aus der Erbableitung hervorgeht, und er die Vermächtnisse mir klar zugeschrieben hat. Er hat wahrscheinlich nicht abgeschätzt, was die Bezeichnung "Pflichtteil" bedeutet, auch steht im Testament nicht "Pflichtteil", sondern "Pflichteilnehmer". Es sind weiters im Testament andere Irrtümer, wie z.B. daß er mir Sparbücher meiner Mutter "vermacht" hat, was ja rechtlich gar nicht möglich ist. Kann ich davon ausgehen, daß hier ein Irrtum meines Vaters vorlag, und die Vermächtnisse eindeutig mir gehören, oder nicht?




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