Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesen Forum und habe gleich mal eine Frage. Denn Jus ist nicht wirklich mein Fachgebiet. Ich hoffe ich kann hier ein wenig hilfe bekommen.
Ich habe meine Eigentumswohnung im September 2015 verkauf, Unterschrift beim Notar. Nun ziehen sich die GB Eintragungen nun schon sehr lange hin. Die Wohnung wurde bereits übergeben und wird seit Oktober vom neuen Eigentümer bewohnt.
Da ich noch noch kosten mit der Wohnung habe, Ratenzahlung bei der Bank komme ich nun zu meiner Frage.
Kann ich dem neuen Eigentümer ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen? Da er ja nun schon seit 2 Monaten mein noch Eigentum nutzt! (Betriebskosten werden bereits vom neuen Eigentümer bezahlt)
Vielen Dank wenn ich hier zu diesem Thema ein paar Infos bekomme.
LG
Wohneigentumsrecht - Nutzungsentgelt
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