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Anzeige/Klage gegen Stadtmagistrat wg. Zustellbescheid

Verfasst: 17.11.2015, 15:33
von dergottliche
Hallo,

ich bräuchte bitte eure Einschätzung ob es sich hier lohnt Schritte einzuleiten

Kurzfassung.

Nach bzw. während meines Auslandsaufenthalts wurde für meine Rückkehr ein Mietvertrag in Vertretung abgeschlossen, der ging verloren, ich hab durch den Umzugsstress und den fehlenden Mietvertrag auf die Ummeldung vergessen (spielt sich alles in Innsbruck ab, falls es wichtig ist)

Ein paar Monate später Post vom Magistrat, Verstoß gegen das Meldegesetz, EUR 50 Strafe. Ok mein Fehler, habe gezahlt.

Jetzt wird es interessant: Ein paar Tage später klebte ein Zettel vom Erfüllungsorgan des Magistrates in Innsbruck die sog. Mobile Überwachungsgruppe an meiner Tür. Ich möge bitte alsbald eine Nummer anrufen.

Ob die Summer vom vom Magistrat oder der MÜG war ist mir nicht mehr erinnerlich.

Ich erklärte die Geschichte, Auslandaufenthalt, Mietvertrag i.V unterzeichnet, er ging verloren, Zeitdruck, etc.

Die Dame am Telefon glich meine neue Mietadresse mit dem System ab, verlangte meinen Namen, Geburtstag, Geburtsort und meinte in etwa "ich gebe das so in System ein, die Sache wäre somit erledigt" auf meine Frage ob für mich noch was zu tun wäre verneinte sie.

Ich nahm, naiverweise, an, dass die Ummeldung gemäß der Aussage der Dame erfolgte und somit eben alles erledigt wäre.

Falsch. Im Sommer dann anscheinend ein erneuter Strafbescheid wg. Verstoß gegen das Meldegesetz. Anfang August sollte sich dies ereignet haben, Strafbescheid als "unzustellbar" angeblich wieder bei der obskuren MÜG hinterlegt und angegeben, mir wäre eine Benachrichtigung entweder ins Postfach oder an der Tür hinterlassen worden.

Nur habe ich weder vom Strafbescheid noch von der angeblich hinterlassenen Benachrichtigung was gesehen. Niemals.

Fast forward zu letzter Woche, diesmal war wirklich eine Benachrichtigung im Postfach, ein Dokument wäre bei der MÜG hinterlegt worden, ich möge es abholen.

Heute, erster freier Tage seit dem Eintreffen der Benachrichtigung hole ich die Strafbescheide ab.

4 Tage Ersatzfreiheitsstrafe da uneinbringbar außer bei Zahlung bis Freitag.

Ich ging sofort zum Magistrat und versuchte die Sache zu klären die nicht sehr Hilfreiche Sachbearbeiterin meinte nur sie hätten keine Aufzeichnungen und der Bescheid gilt als zugestellt, es wäre meine Aufgabe nun nachzuweisen, dass ich den Bescheid nicht bekommen habe.

Nur, wie? Und ich kann mir schwer vorstellen, dass der Empfänger eine Nichtzustellung beweisen soll bei Hinterlegung im Büro des Magistrats. Wäre es mit der Post geschickt wäre es ja recht einfach nachzuvollziehen, was mit dem Brief passiert ist. Aber so? Keine Chance.

Meine Frage, lohnt sich eine Beschwerde/Klage? Habe ich irgendwelche Chancen mein Geld wiederzubekommen aufgrund der Falschaussage der Dame? Die ich natürlich nicht beweisen kann, eventuell kann ich einen Einzelverbindungsnachweis rauskramen, der beweist, dass der Anruf stattgefunden hat, aber nix über den Inhalt und gibts eine Möglichkeit der Beschwerde gegen den Ablauf bzw. Inkompetenz des Magistrats? RsB-Briefe zu verlegen oder verlieren bzw. den Empfänger nicht oder inkorrekt zu benachrichtigen, dagegen muss es doch irgendeine Handhabe geben, oder?

Des Weiteren, eine Beschwerde kostet EUR 35 Verwaltungsgebühr, das kann doch nur ein Witz sein, oder?

Vielen Dank für jede Information, ich werde selbstverständlich einen Anwalt aufsuchen, aber wäre mir vorhin gern im großen und ganzen über meine Erfolgsaussichten bewusst.

Merci.