Anspruch auf alten Wohnbestand?
Verfasst: 13.11.2015, 14:29
Hallo zusammen,
ich habe ein eher merkwürdiges Anliegen:
Als ich meine letzte WG vor ca. 2 Jahren verließ, habe ich damals meine Spülmaschine zurückgelassen, da ich sie bis jetzt nicht brauchte. Eine ehemalige Mitbewohnerin, die bis letzten August noch dort wohnte, bestätigte mir, dass sie bis zu ihrem Auszug noch funktionierte.
Auf Anfrage an den Hauptmieter Anfang Oktober wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Spüle eingegangen ist und ausgetauscht wurde ,und das ich nach so langer Zeit nichts zu erwarten hätte.
Abgesehen davon, dass ich dem Hauptmieter nicht glaube, wollte ich fragen, ob ich noch irgendwelche Ansprüche auf eine gebrauchte Spüle habe, oder das unter selbst schuld abtun sollte.
Über einen Rat würde mich sehr freuen. Lieben Dank,
Gruß, Marcel
ich habe ein eher merkwürdiges Anliegen:
Als ich meine letzte WG vor ca. 2 Jahren verließ, habe ich damals meine Spülmaschine zurückgelassen, da ich sie bis jetzt nicht brauchte. Eine ehemalige Mitbewohnerin, die bis letzten August noch dort wohnte, bestätigte mir, dass sie bis zu ihrem Auszug noch funktionierte.
Auf Anfrage an den Hauptmieter Anfang Oktober wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Spüle eingegangen ist und ausgetauscht wurde ,und das ich nach so langer Zeit nichts zu erwarten hätte.
Abgesehen davon, dass ich dem Hauptmieter nicht glaube, wollte ich fragen, ob ich noch irgendwelche Ansprüche auf eine gebrauchte Spüle habe, oder das unter selbst schuld abtun sollte.
Über einen Rat würde mich sehr freuen. Lieben Dank,
Gruß, Marcel