Guten Tag,
ich bin seit März 2015 angestellter in einer EDV-Dienstleistungsfirma.
Dort programmiere ich diverse Software, jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert mit meinen Programmen, wenn ich mich dazu entschließe die Firma zu wechseln oder ich gekündigt werde (warum auch immer)?
Ich habe ein Content Management System (CMS) entwickelt und dieses CMS kommt bei all unseren Kunden die eine Homepage von uns bekommen zum einsatz - das ist sozusagen das Werkzeug mit dem die Kunden ihre Homepage selbst warten können.
Es wurde nichts vertraglich festgehalten!
Mit freundlichen Grüßen
Mathue
Urheberrecht
Im Falle einer Schöpfung durch einen Dienstnehmer bleiben die Urheberrechte beim Dienstnehmer, dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis (Arbeitnehmer, Angestellter, Werkunternehmer, freier Mitarbeiter, Freelancer) Dienstnehmer und Dienstgeber zueinander stehen.
Die Verwertungsrechte an dem geschaffenen Werk gehen, wenn das Werk durch den Dienstnehmer im Rahmen seiner Dienstpflichten geschaffen wurde, auf den Dienstgeber über.
Im Klartext bedeutet dies: Ja der Chef, darf Ihr Werk verwenden, wenn Sie dieses im Rahmen Ihrer Dienstpflichten geschaffen haben.
Die Verwertungsrechte an dem geschaffenen Werk gehen, wenn das Werk durch den Dienstnehmer im Rahmen seiner Dienstpflichten geschaffen wurde, auf den Dienstgeber über.
Im Klartext bedeutet dies: Ja der Chef, darf Ihr Werk verwenden, wenn Sie dieses im Rahmen Ihrer Dienstpflichten geschaffen haben.
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