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Vertragsrecht

Verfasst: 11.01.2006, 21:48
von JUSLINE
Hallo,

habe eine Frage zum Vertragsrecht: Habe einen Vertrag über eine Handwerkerleistung mit einem Fachbetrieb unterschrieben. Bei Vertragsabschluss haben wir keinen festen Termin für die Ausführung vereinbart - "...diesen Winter...". Da wir gut 8 Wochen nach Abschluss noch keine Zwischeninfo. über einen Termin erhalten hatten, haben wir im Sekretariat um Info./Rückruf gebeten. Keine Reaktion. Weitere 3 Wochen später nochmals Anruf und Bitte um Termin-Info. Bislang keine Info.Würde nun gern den Auftrag stornieren. Kann ich das so einfach ohne Nennung von Gründen. Bzw. was muss ich tun, um nicht "Ausfallkosten" zu tragen?.

Gruß

Himmelblau


RE: Vertragsrecht

Verfasst: 11.01.2006, 22:56
von Gene
Ich würd Ihn einmal schriftlich dazu auffordern, mit seiner Arbeit zu beginnen. (2 Wochen Frist). Hat er nach 2 Wochen noch immer nicht begonnen, eine angemessene 1. Nachfrist setzen.(2 Wochen) Hält er die auch nicht ein, eine 2. und letzte Nachfrist von 1 Woche mit der Androhung bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten.

Abschließend, Vertragsrücktritt erklären.