Vertragsrecht
Verfasst: 11.01.2006, 21:48
Hallo,
habe eine Frage zum Vertragsrecht: Habe einen Vertrag über eine Handwerkerleistung mit einem Fachbetrieb unterschrieben. Bei Vertragsabschluss haben wir keinen festen Termin für die Ausführung vereinbart - "...diesen Winter...". Da wir gut 8 Wochen nach Abschluss noch keine Zwischeninfo. über einen Termin erhalten hatten, haben wir im Sekretariat um Info./Rückruf gebeten. Keine Reaktion. Weitere 3 Wochen später nochmals Anruf und Bitte um Termin-Info. Bislang keine Info.Würde nun gern den Auftrag stornieren. Kann ich das so einfach ohne Nennung von Gründen. Bzw. was muss ich tun, um nicht "Ausfallkosten" zu tragen?.
Gruß
Himmelblau
habe eine Frage zum Vertragsrecht: Habe einen Vertrag über eine Handwerkerleistung mit einem Fachbetrieb unterschrieben. Bei Vertragsabschluss haben wir keinen festen Termin für die Ausführung vereinbart - "...diesen Winter...". Da wir gut 8 Wochen nach Abschluss noch keine Zwischeninfo. über einen Termin erhalten hatten, haben wir im Sekretariat um Info./Rückruf gebeten. Keine Reaktion. Weitere 3 Wochen später nochmals Anruf und Bitte um Termin-Info. Bislang keine Info.Würde nun gern den Auftrag stornieren. Kann ich das so einfach ohne Nennung von Gründen. Bzw. was muss ich tun, um nicht "Ausfallkosten" zu tragen?.
Gruß
Himmelblau