Seite 1 von 1

Online-Versteigerung

Verfasst: 15.03.2002, 10:35
von JUSLINE
Hallo!



Habe da eine Frage zum Thema Online-Versteigerungen.



Ich habe heuer einen Artikel bei OneTwoSold verkauft. Es ging dabei um € 54.- die per Nachnahme gezahlt werden sollten. Ich habe nach Ende der Auktion mit dem Käufer E-Mail-Kontakt aufgenommen und Ihn über den letzendlichen Kaufpreis informiert und wie er diese zahlen möchte.



Es kam ein E-Mail vom Käufer er möchte gerne per Nachnahme zahlen. Die Adresse habe ich schon vorher von OneTwoSold erhalten.



Es ist nun schon fast 5 Wochen aus, seit dem ich Ihm diesen Artikel geschickt habe und habe noch immer kein Geld gesehen. Ich habe auch schon 2 mal Kontakt mit dem Käufer aufgenommen jedoch immer ohne Erfolg.



Ist eine Versteigerung im Internet eigentlich bindend und kann ich das Geld von Ihm einklagen????



Danke für euer Bemühen

Michael


RE: Online-Versteigerung

Verfasst: 15.03.2002, 10:52
von JUSLINE
Natürlich. Der Vertrag ist voll wirksam und die daraus entstandenen Verpflichtungen nach erfolglosen Mahnungen einklagbar. Die Mahnklage können Sie an einem Amtstag am Bezirksgericht des Wohnorts des Beklagten einbringen.


RE: Online-Versteigerung

Verfasst: 22.03.2002, 08:57
von JUSLINE
Danke celsus für deine prompte Antwort.



Mickey