Online-Versteigerung

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Online-Versteigerung

Beitrag von JUSLINE » 15.03.2002, 10:35

Hallo!



Habe da eine Frage zum Thema Online-Versteigerungen.



Ich habe heuer einen Artikel bei OneTwoSold verkauft. Es ging dabei um € 54.- die per Nachnahme gezahlt werden sollten. Ich habe nach Ende der Auktion mit dem Käufer E-Mail-Kontakt aufgenommen und Ihn über den letzendlichen Kaufpreis informiert und wie er diese zahlen möchte.



Es kam ein E-Mail vom Käufer er möchte gerne per Nachnahme zahlen. Die Adresse habe ich schon vorher von OneTwoSold erhalten.



Es ist nun schon fast 5 Wochen aus, seit dem ich Ihm diesen Artikel geschickt habe und habe noch immer kein Geld gesehen. Ich habe auch schon 2 mal Kontakt mit dem Käufer aufgenommen jedoch immer ohne Erfolg.



Ist eine Versteigerung im Internet eigentlich bindend und kann ich das Geld von Ihm einklagen????



Danke für euer Bemühen

Michael




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RE: Online-Versteigerung

Beitrag von JUSLINE » 15.03.2002, 10:52

Natürlich. Der Vertrag ist voll wirksam und die daraus entstandenen Verpflichtungen nach erfolglosen Mahnungen einklagbar. Die Mahnklage können Sie an einem Amtstag am Bezirksgericht des Wohnorts des Beklagten einbringen.


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RE: Online-Versteigerung

Beitrag von JUSLINE » 22.03.2002, 08:57

Danke celsus für deine prompte Antwort.



Mickey


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