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Rechtsfrage wegen Online-Bestellungen

Verfasst: 29.10.2015, 18:12
von pichler_daniel
Hallo Ihr,

ich bekam von einer Bekannten bestellte Pakte an meine Adresse geliefert. Diese Pakete waren laut ihr bereits bezahlt. War dem leider nicht so. Allerdings wurden die Pakete auf einen fiktiven Namen geliefert, an meine Adresse. Es wäre aber auch möglich, dass es diese Person gibt, weiß ich aber leider nicht. Als ich Sie erneut darauf ansprach ob Sie denn die Pakete bereits bezahlt hat, bekam ich von Ihr als Antwort, dass diese bereits bezahlt wären. Später habe ich durch einen Mitarbeiter erfahren, dass Sie so was schon öfters gemacht hat. Also Pakete bestellt und nicht bezahlt.

Nun, ich bin dann jedes mal zur Post und habe die Pakte für Sie abgeholt, mit meiner Unterschrift und meinen Ausweisdaten. Später ging ich zum Bezirksgericht und bekam eine Rechtsanwältin zur „Unterstützung“. Einige Wochen darauf erhielt ich Rechnungen für die bestellten Waren. Die Rechtsanwältin meinte zu mir, dass ich für diese Kosten aufkommen muss. Die Waren/Pakete hatte ich natürlich jedesmal der Bekannten übergeben, weil ich ja nicht von einem Betrug ausgin. Ich tat es nur aus Gutmütigkeit, Hilfsbereitschaft und leider auch Naivität.

Für die Rechtsanwältin war die Sache eigentlich glasklar, weil nichts „nachweisbar“ wäre, dass ich mir die Pakte nicht behalten habe. Nun frage ich mich ob ich mich wirklich strafbar gemacht habe? Natürlich habe ich die Pakete übernommen, aber dies hätte doch auch jeder andere können (sogar ein Obdachloser mit einem Ausweis). Eine Freundin meinte, weil die Rechnungen ja nicht auf meinen Namen laufen, dass ich nicht dafür aufkommen muss. Es handelt sich um ein ziemlich hohen Betrag. Die Rechtsanwältin lässt mich nun aber seit Monaten in Raten für die Schulden der Bekannten aufkommen. Die Anwältin meinte auch, dass ich Sie nicht anzeigen kann, weil ich mich strafbar gemacht habe. Irgendwie kann ich dem nicht glauben. Ich weiß wo die Bekannte wohnt und könnte Sie auch anzeigen. Nur habe ich dies bis heute nicht getan, weil mir die Rechtsanwältin eben davon abgeraten hat.

Was meint Ihr? Wie schaut das Ganze wirklich rechtlich aus? Für einen anderen, kostenpflichtigen Rechtsanwalt habe ich leider kein Geld. Muss ich für die Kosten wirklich aufkommen? Wenn nein, kann ich die bereits bezahlten Beträge rückerstatten? Was kann ich tun, wie sollte ich vorgehen?

Ich wäre euch wirklich sehr, sehr dankbar für eine Hilfe!