Langzeitreisen mit einer Dauer von zum Beispiel neun Monaten bringen gewisse rechtliche Fragen mit sich, zuallererst:
Kann/muss man einen Hauptwohnsitz in Österreich beibehalten? (Mit als Folge Steuerpflicht und Anspruch auf gewisse Beihilfen in Österreich.)
Ist jemand schon einmal auf diesen Rechtsbereich gestoßen oder kennt jemand Urteile dazu?
Melderecht und Weltreise/Langzeitreise
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