Melderecht und Weltreise/Langzeitreise

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mondial
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Melderecht und Weltreise/Langzeitreise

Beitrag von mondial » 26.10.2015, 15:27

Langzeitreisen mit einer Dauer von zum Beispiel neun Monaten bringen gewisse rechtliche Fragen mit sich, zuallererst:

Kann/muss man einen Hauptwohnsitz in Österreich beibehalten? (Mit als Folge Steuerpflicht und Anspruch auf gewisse Beihilfen in Österreich.)

Ist jemand schon einmal auf diesen Rechtsbereich gestoßen oder kennt jemand Urteile dazu?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 28.10.2015, 21:27

Melderechtlich stellt dies kein Problem dar, da Sie Ihre Unterkunft im Sinne des Meldegesetzes deswegen nicht aufgeben (vgl § 4 Abs 1 MeldeG).

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